• Tarifeinigung mit der Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten GmbH

    Vergütungssteigerung ab Juli 2024, Inflationsausgleich und Fortbildungsfrei
    15.Mai 2024
    Erneut konnten sich der Marburger Bund und die Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten GmbH auf eine Tarifeinigung verständigen. Die Tarifvertragsparteien einigten sich in der Entgeltrunde 2024 auf lineare Steigerungen des Tabellenentgeltes, auf die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie und auf eine Erhöhung des Freistellungsanspruchs für Fortbildungen. Der Marburger Bund hatte zuvor mit Wirkung zum 31. März 2024 die gesondert kündbaren Bestandteile des Tarifvertrages TV-Ärzte/RDG gekündigt.

    Im Rahmen der Tarifgespräche wies die Arbeitgeberseite auf die schwierige wirtschaftliche Lage hin, die insbesondere durch die allgemein gestiegenen Kosten entstanden sei. Im Übrigen erreichen die meisten Kliniken nicht mehr das Leistungsniveau der Vor-Corona-Zeit. Die bevorstehende Krankenhaustrukturreform führe zudem zu Planungsunsicherheit.

    Der Marburger Bund verdeutlichte, dass die letzte Tarifeinigung im Tarifbereich der Bodden-Kliniken zeitlich noch vor Eintritt der drastisch gestiegenen Verbraucherpreise im Jahr 2022 lag und seitdem Mitbewerber deutliche Gehaltszuwächse im ärztlichen Bereich zu verzeichnen hatten.

    Die deshalb bestehende Notwendigkeit der Weiterentwicklung der tarifvertraglichen Regelungen wurde auch vom Arbeitgeber anerkannt, sodass nach konstruktiven und zielführenden Gesprächen eine für beide Seiten tragfähige Tarifeinigung erzielt werden konnte, die sich wie folgt darstellt:


    Entgelterhöhungen

    Die Werte der Entgelttabelle steigen in zwei Schritten um insgesamt 9,8 Prozent, zunächst mit Wirkung zum 1. Juli 2024 in Höhe von 4,0 Prozent und sodann in einem zweiten Schritt ab dem 1. April 2025 um weitere 5,8 Prozent. Das vereinbarte Gesamtvolumen führt dazu, dass die Entgelttabelle für die bei der Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten GmbH beschäftigten Arztinnen und Ärzte wieder zu den Mitbewerbern aufschließt, und sich damit auch weiterhin auf einem attraktiven Niveau befindet.

    Ebenfalls zum 1. Juli 2024 und zum 1. April 2025 steigen die Zeitzuschläge und die Stundensätze für den Bereitschaftsdienst um 4,0 bzw. 5,8 Prozent. Diese berechnen sich nach dem individuellen Tabellenentgelt, ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen Tarifbereichen.

     

    Steuerfreie Einmalzahlung

    Die Tarifvertragsparteien entschieden sich bewusst dafür, das Instrument der vom Gesetzgeber geschaffenen steuerfreien Inflationsausgleichsprämie einzusetzen, um die Zahlung zusätzlicher rückwirkender Entgeltbestandteile bis zum 1. Juli 2024 steuerneutral zu gestalten. Mit der Gehaltszahlung Juli 2024 erhalten Ärztinnen und Ärzte demnach eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von maximal 1.000,00 Euro, sofern sie im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024 mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt hatten. Scheiden Ärztinnen oder Ärzte im Laufe dieses Zeitraums aus oder beginnen ein Beschäftigungsverhältnis, erhalten sie die Zahlung anteilig. Dem Anspruch auf Entgelt stehen bestimmte im Tarifvertrag und in gesetzlichen Vorschriften geregelte Entgeltersatzleistungen, wie beispielsweise Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt und der Krankengeldzuschuss, gleich. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Inflationsausgleich ebenfalls anteilig zum Beschäftigungsumfang. Wird der Beschäftigungsumfang im Zeitraum Januar bis Juni geändert, kommt es auf die Verhältnisse am jeweiligen 1. des Kalendermonats an.

     

    Fortbildungsfrei

    Rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2024 besteht nunmehr zur Teilnahme an medizinisch-wissenschaftlichen Kongressen, ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen ein Anspruch auf bezahlte Freistellung von bis zu fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr und somit ein Tag mehr.

     

    Laufzeit

    Die Laufzeit beträgt 21 Monate, vom 1. April 2024 bis zum 31. Dezember 2025, und ist damit um drei Monate kürzer als die Laufzeiten der vergangenen Abschlüsse mit den Bodden-Kliniken. Diese verkürzte Laufzeit ist Teil des Gesamtkompromisses, der einerseits lineare Entgeltsteigerungen erst zum 1. Juli 2024, andererseits aber die steuerfreie Einmalzahlung enthält. Im Übrigen ist es dem Marburger Bund dadurch möglich, die tarifvertraglichen Regelungen entsprechend früher für die Ärztinnen und Ärzte an den Bodden-Kliniken weiterzuentwickeln. 

    Der Tarifabschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Tarifgremien der Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten GmbH und des Marburger Bundes Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

    Wie in den vergangenen Tarifrunden wurden die Gespräche auch dieses Mal in guter, zielführender Atmosphäre und konstruktiv geführt, und mündeten in dem für beide Seiten tragfähigen Tarifabschluss.

     

    Für Fragen zum Tarifabschluss stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail unter service@marburger-bund-mv.de zur Verfügung