- Erhöhung der Werte der Entgelttabelle ab dem 1. April 2024 um 10,5 v.H. (für die Laufzeit von einem Jahr);
- Erhöhung der Zuschläge
- für die verspätete Aufstellung des Dienstplanes auf 180,00 Euro,
- für kurzfristiges Einspringen zum Dienst (72 Stunden vorher) auf 135,00 Euro und
- für kurzfristiges Einspringen zum Dienst (48 Stunden vorher) auf 180,00 Euro;
- Erhöhung der Zuschläge für über die Begrenzung hinaus geleistete Bereitschafts- und Rufdienste:
Ab dem 21. Bereitschaftsdienst im Kalenderhalbjahr
- in der Entgeltgruppe Ä1 60 Euro pro Bereitschaftsdienst,
- in der Entgeltgruppe Ä2 70 Euro pro Bereitschaftsdienst und
- in den Entgeltgruppen Ä3 und Ä4 80 Euro pro Bereitschaftsdienst sowie
- ab dem 25. Bereitschaftsdienst im Kalenderhalbjahr
- in der Entgeltgruppe Ä1 120 Euro pro Bereitschaftsdienst,
- in der Entgeltgruppe Ä2 140 Euro pro Bereitschaftsdienst und
- in den Entgeltgruppen Ä3 und Ä4 160 Euro pro Bereitschaftsdienst sowie
ab der 47. Rufbereitschaft im Kalenderhalbjahr in allen Entgeltgruppen 60 Euro pro Rufbereitschaft und
ab der 52. Rufbereitschaft im Kalenderhalbjahr in allen Entgeltgruppen 120 Euro pro Rufbereitschaft.
Konstruktiver Auftakt, aber noch kein Angebot
Der Marburger Bund nutzte den Auftakt, um der Arbeitgeberseite die Forderungen vorzustellen. Nach zwei Jahren mit nahezu rekordverdächtigen Inflationswerten ist es richtig und wichtig, die wirtschaftliche Teilhabe der Ärztinnen und Ärzte verstärkt in den Fokus zu nehmen. Dies insbesondere deshalb, um nicht den Anschluss an andere Tarifbereiche zu verlieren. Von Seiten Ihres Arbeitgebers wurde – fast schon traditionell – in dieser Auftaktrunde kein Angebot vorgelegt. Allerdings wurde auf die schwierige wirtschaftliche Lage der Krankenhauslandschaft bei sinkenden Fallzahlen verwiesen, die den Forderungen des MB in einem gewichtigen Maße entgegenstünden. Gleichwohl machte die Arbeitgeberseite deutlich, zu weiteren, über die originären MB-Forderungen hinausgehenden Themen, grundsätzlich gesprächsbereit zu sein.
Die Verhandlungen werden am 19. Juni fortgesetzt.
Was können Sie tun?
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