• Anträge des MB Sachsen auf 143. Hauptversammlung angenommen

    Ambulante Medizin
    07.Mai 2024
    Mainz
    Der MB Sachsen hat auf der 143. Hauptversammlung (HV) am 4. und 5. Mai in Mainz drei Beschlussanträge zur Diskussion eingebracht, die sich mit der Situation ambulant angestellter Ärztinnen und Ärzte befassen. Alle drei Anträge wurden mit großer Mehrheit beschlossen. Die Hauptversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Marburger Bundes, bei dem sich Delegierte der Landesverbände zweimal jährlich treffen, um die politischen Interessen der deutschen Ärztinnen und Ärzte voranzubringen.

    „Das derzeitige Gesundheitssystem ist dringend reformbedürftig. Dazu gehört aber nicht nur die Betrachtung des stationären, sondern auch des ambulanten Bereiches“, sagt Dr. Sandy Zorn, Mitglied des Arbeitskreises Ambulante Medizin des Marburger Bundes und Landesvorstandsmitglied des MB Sachsen. Mit der steigenden Zahl von MVZ wächst auch die Verantwortung für die Gestaltung dieser Einrichtungen. Denn nicht nur die Arbeitsbedingungen der Medizinerinnen und Mediziner hängen davon ab – auch eine hochwertige ärztliche Weiterbildung im ambulanten Sektor kann nur durch belastbare und transparente Strukturen gewährleistet werden.

    Alle guten Dinge sind drei: Sachsens Visionen für die ambulante Medizin

    Die Delegierten forderten mit Beschluss 15 „Forderung nach Entbudgetierung / Abkehr von der Quartalsbindung“ auf Antrag des MB Sachsen vom Bundesgesundheitsministerium die Entbudgetierung aller Facharztrichtungen sowie die Abkehr von der quartalsweisen Abrechnung und Verordnung. Die Antragsstellenden argumentieren, dass so eine bedarfsorientierte und patientenzentrierte Versorgung ermöglicht und die Leistungserbringer in der ambulanten Medizin von administrativen Aufgaben entlastet werden.

    Der vom MB Sachsen eingebrachte Antrag „Nachhaltige Finanzierungsgrundlage für die ambulante Versorgung“ fordert vom Gesetzgeber, dass ärztliche Leistungen wertschätzend zu vergüten und EBM sowie GOÄ umgehend anzupassen sind. Zudem wird eine Erhöhung des Orientierungswertes angestrebt. Die HV unterstützte den Antrag mit Beschluss 9. Dieses Vorgehen trägt dazu bei, dem Versorgungsmangel entgegenzuwirken.

    Der sächsische Antrag und der daraus resultierende Beschluss 16 „Transparenz der Organisations- und Verwaltungsstruktur sowie der Eigentümerverhältnisse bei MVZ“ fordert den Gesetzgeber dazu auf, die Transparenz von MVZ-Strukturen zu gewährleisten. Dabei sollen unter anderem alle Inhaber (inklusive Haupt- und nachgelagerter Inhaber) offengelegt und marktbeherrschende MVZ-Unternehmen verhindert werden, um die Patientenautonomie, die Qualität der Versorgung sowie die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen sicherzustellen.

    Ein Schritt in die richtige Richtung

    „Der MB Sachsen ist erfreut über die Tatsache, dass die Hauptversammlung diese Beschlüsse auf die Initiative des Landesverbands gefasst hat. Damit kommen wir besseren Bedingungen für ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte einen Schritt näher“, so der MB-Landesvorsitzende Torsten Lippold.

    Beschlüsse der 143. MB-Hauptversammlung in Mainz (PDF): http://www.marburger-bund.de/sites/default/files/files/2024-05/Beschl%C3%BCsse%20143.%20HV%20-%20gesamt.pdf

    Webseite der MB-Hauptversammlung: https://www.marburger-bund.de/bundesverband/hauptversammlung