• „Mischung aus Gehaltserhöhung und Arbeitsentlastung“

    Pressemitteilung
    MB erzielt Verhandlungsergebnis für hessische Unikliniken
    28.Mai 2024
    „Das ist eine akzeptable Mischung aus Gehaltserhöhung und Arbeitsentlastung“, fasst Dr. Christian Schwark, Vorsitzender des Marburger Bundes Hessen, das Verhandlungsergebnis für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (Frankfurt, Gießen, Marburg) zusammen. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf ein umfangreiches Paket bestehend aus Gehaltserhöhungen, Arbeitszeitreduktion, einem zusätzlichen freien Tag, besserer Schichtbezahlung, besseren Regelungen zur Nachtarbeit sowie Ansprüche auf Rückkehrgespräche vor Ende der Elternzeit verständigt.

    Im Ergebnis erhalten die Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte zunächst eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.250 Euro. Zusätzlich erhöht sich das Tabellenentgelt  in zwei Schritten um insgesamt 10,2 Prozent: im Juli 2024 um 4,1 Prozent und im Mai 2025 um weitere 6,1 Prozent.  

    Die Arbeitszeit wird ab Januar 2026 bei vollem Lohnausgleich von 42 auf 40 Wochenstunden reduziert. Zudem haben die die Medizinerinnen und Mediziner künftig Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag pro Kalenderjahr. Die Nachtzuschläge und Zuschläge für Sonntagsarbeit im Bereitschaftsdienst erhöhen sich ebenfalls. Die Regelungen zur Nachtarbeit wurden so verändert, dass zukünftig mehr Zusatzurlaub möglich ist und mehr Zuschläge gezahlt werden.

    Für Schicht- und Wechselschichtarbeit wurden in einem ersten Schritt die bestehenden Zulagen nahezu verdreifacht. Die Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten das Landesticket weiterhin bis zum 31. Dezember 2026.

    „Wir freuen uns auch, dass es uns nach konstruktiven und guten Gesprächen gelungen ist, erste Schritte zur Verbesserung des Wiedereinstiegs nach der Elternzeit zu vereinbaren“, sagt Dr. Susanne Betz, Vorstandsmitglied im Marburger Bund Hessen und Mitglied der Verhandlungskommission. „Für uns ist es eine Herzensangelegenheit, dass in einem nun verpflichtenden Rückkehrgespräch vor Ende der Elternzeit die weitere Zusammenarbeit, aber auch Entwicklung der Ärztinnen und Ärzte besprochen werden sollen. Das dies nun im Tarifvertrag verankert wird, ist ein sehr wichtiger Schritt“, so Betz weiter.

    Der Tarifvertrag endet am 30. Juni 2026. Die Einigung steht noch unter Gremienvorbehalt.