Das Krankenhaus Tabea hatte bereits während des Warnstreiks am 9. April versucht, Leiharbeitskräfte einzusetzen. Dies konnte der Marburger Bund erfolgreich in einem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht am Abend zuvor verhindern.
„Die Geschäftsführung des Krankenhauses Tabea lässt sich immer wieder neue Ideen einfallen, um das Streikrecht der Ärztinnen und Ärzte auszuhebeln“, sagt Dr. Pedram Emami, 1. Vorsitzender des MB Hamburg. „Im April will das Krankenhaus Tabea nicht gewusst haben, dass es verboten ist, im Arbeitskampf Leiharbeitskräfte einzusetzen. Jetzt wird versucht, das Verbot zu umgehen, indem das Krankenhaus Tabea von einem Zeitarbeitsunternehmen vermittelte Ärztinnen und Ärzte für wenige Tage direkt anstellt. Das werden wir nicht widerspruchslos hinnehmen.“
Katharina von der Heyde, Geschäftsführerin und Verfahrensbevollmächtigte des MB Hamburg, führt aus: „Nach meiner Überzeugung stellt auch diese Vorgehensweise des Krankenhauses Tabea eine missbräuchliche Einwirkung auf den Arbeitskampf dar und ist daher unzulässig.“
Ärztinnen und Ärzte des Krankenhauses Tabea sind im letzten Jahr mit dem Wunsch nach einem arztspezifischen Tarifvertrag an den Marburger Bund Hamburg herangetreten. Nachdem die Geschäftsführung auch nach zwei Warnstreiktagen die Forderungen des Marburger Bundes weiterhin nachdrücklich abgelehnt hatte, sprachen sich bei einer Urabstimmung rund 88 Prozent der Mitglieder des Marburger Bundes klar für einen Arbeitskampf aus. Ein arztspezifischer Tarifvertrag ist in Hamburger Krankenhäusern seit Jahrzehnten üblicher Standard.