Katharina von der Heyde, Geschäftsführerin und Verfahrensbevollmächtigte des MB Hamburg, ergänzt: „Das Arbeitsgericht Hamburg hat heute den Antrag des Marburger Bund Hamburg auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Krankenhaus Tabea zurückgewiesen, weil die Arbeitsgerichte im Eilverfahren nur dann eine einstweilige Verfügung erlassen, wenn die Rechtslage ausreichend klar ist. Die hier zu entscheidende Frage, ob es eine unzulässige Umgehung des Verbots des Einsatzes von Leiharbeitskräften im Arbeitskampf darstellt, wenn über ein Leiharbeitsfirma vermittelte Arbeitskräfte direkt eingestellt werden, ist jedoch nicht höchstrichterlich entschieden.
Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass dies eine missbräuchliche Einwirkung auf den Arbeitskampf darstellt und werden nun entscheiden, ob wir diese Frage im Hauptsacheverfahren klären lassen. Dass eine Verhandlung anberaumt wurde, zeigt bereits, wie unklar die Rechtslage in dieser Sache ist. Dies hat sich auch im Laufe der Verhandlungen gezeigt, die über eine Stunde gedauert hat. Viel lieber als über die Zulässigkeit solcher Streikbruchmaßnahmen zu diskutieren, würden wir uns mit dem Krankenhaus Tabea an einen Tisch setzen und im Interesse der betroffenen Ärztinnen und Ärzte über einen arztspezifischen Tarifvertrag verhandeln.“
Seit dem 16. Mai 2024 befinden sich Ärztinnen und Ärzte des Krankenhauses Tabea im Erzwingungsstreik für einen arztspezifischen Tarifvertrag. Um die durch den Streik entstehenden Arbeitsausfälle zu kompensieren, hat das Krankenhaus Tabea über eine Leiharbeitsfirma vermittelte Ärztinnen und Ärzte eingestellt. Dagegen reichte der Marburger Bund Hamburg am 27. Mai beim Arbeitsgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein.
Das Krankenhaus Tabea hatte bereits während des Warnstreiks am 9. April versucht, Leiharbeitskräfte einzusetzen. Dies konnte der Marburger Bund erfolgreich in einem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht am Abend zuvor verhindern.
Ärztinnen und Ärzte des Krankenhauses Tabea sind im letzten Jahr mit dem Wunsch nach einem arztspezifischen Tarifvertrag an den Marburger Bund Hamburg herangetreten. Nachdem die Geschäftsführung auch nach zwei Warnstreiktagen die Forderungen des Marburger Bundes weiterhin nachdrücklich abgelehnt hatte, sprachen sich bei einer Urabstimmung rund 88 Prozent der Mitglieder des Marburger Bundes klar für einen Arbeitskampf aus. Ein arztspezifischer Tarifvertrag ist in Hamburger Krankenhäusern seit Jahrzehnten üblicher Standard.