• Wählerverzeichnisse der Ärztekammer Westfalen-Lippe liegen aus

    Prüfen Sie Ihre Einträge | Auslegung bis zum 25. Juni in den Geschäftsstellen der Verwaltungsbezirke
    12.Juni 2024
    Im Vorfeld der Kammerwahl im September/Oktober ist es besonders wichtig zu prüfen, ob Ihre aktuellen persönlichen Daten bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe auch korrekt gespeichert sind. Sind Sie umgezogen oder haben Sie Ihren Arbeitgeber gewechselt? Wer bei der im September startenden Kammerwahl den Marburger Bund wählen will oder auf einer der regionalen Listen des Marburger Bundes kandidiert, sollte seine bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe gespeicherten Daten sicherheitshalber prüfen. Einblick in die Wählerverzeichnisse können Sie vom 12. Juni bis zum 25. Juni 2024 in den Geschäftsstellen der Verwaltungsbezirke der Ärztekammer Westfalen-Lippe nehmen.

    Nehmen Sie sich bitte die Zeit, um Ihre dort hinterlegten beruflichen und privaten Anschriften zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Dies ist u.a. notwendig, damit die Ärztekammer Nordrhein Ihnen Ihre Wahlunterlagen an die richtige Adresse senden kann.

    Wer die Einträge im Wählerverzeichnis für nicht richtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist Einspruch einlegen. Der Einspruch ist bei dem Wahlausschuss schriftlich oder zur Niederschrift beim Vorsitzenden des Wahlausschusses einzulegen und soll eine Begründung enthalten.