• Cannabisprävention an Schulen stärken

    Kammerpräsident Rudolf Henke kündet Kolloquium am Samstag an
    19.Juni 2024
    Seit dem 1. April 2024 sind Besitz und Konsum von Cannabis für Personen ab 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen legal. Lehrkräfte und Eltern stellen sich die Frage, welche Risiken damit für gerade volljährige Schülerinnen und Schüler, aber auch für jüngere Schülerinnen und Schüler verbunden sind. Ein Fortbildungsangebot der Ärztekammer Nordrhein soll Antworten geben, am Samstag, den 22. Juni im Haus der Ärzteschaft.

    Während der Konsum von Tabak und Alkohol bei Jugendlichen in Deutschland zurückgeht, nimmt er bei Cannabis seit Jahren zu. Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge unter Jugendlichen. Ob die seit dem 1. April 2024 für Deutschland geltende Teillegalisierung - Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen - daran etwas ändern wird, halten Experten für fraglich.

    „Wir Ärztinnen und Ärzte befürchten, dass die Freigabe für Erwachsene dazu führt, dass auch Minderjährige noch leichter an die Droge kommen, so zum Beispiel durch die Weitergabe von Cannabis durch volljährige Schülerinnen und Schüler an Minderjährige“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, anlässlich des geplanten Kammerkolloquiums Kindergesundheit, dass sich in diesem Jahr unter anderem mit Suchtgefahren durch Cannabis für Schülerinnen und Schüler befasst.

    Wissenschaftler warnen immer wieder vor den Gesundheitsrisiken durch Cannabis für Jugendliche. Denn: Bis zum 25. Lebensjahr ist die Gehirnreifung noch nicht abgeschlossen. Der Konsum kann zu irreversiblen Schäden führen und Depressionen sowie Konzentrations- und Reaktionsstörungen auslösen.

    „Die Teillegalisierung stellt nicht nur die medizinische Versorgung und die Suchthilfe vor große Herausforderungen, sondern auch die weiterführenden Schulen. So braucht es zum Beispiel Regelungen für Klassenfahrten oder neue Hausregeln, die das Mitführen von Cannabis in die Schule unterbinden. Insgesamt bedarf es der Organisation jahrgangsübergreifender Suchtpräventionsangebote an Schulen, denn das Risiko einer späteren Abhängigkeit sowie des Konsums weiterer Drogen erhöht sich deutlich, wenn Cannabis schon im Jugendalter regelmäßig konsumiert wird“, erklärte Henke.

    Sorge bereitet dem Präsidenten auch, dass sich die Legalisierung negativ auf den Nichtraucherschutz und Nichtraucherkampagnen auswirken könnte. Denn zur Aufklärung über Cannabis gehöre auch die Information, dass Rauchen das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland ist – Cannabis wird häufig im Joint gemischt mit Tabak geraucht.

    „Auf unserem Kammerkolloquium möchten wir das Thema aber nicht nur aus ärztlicher Sicht beleuchten, wir möchten auch hören, welche Schritte das Schulministerium NRW bei der Suchtprävention gehen will und ob wir als Ärzteschaft bei der Aufklärung punktuell unterstützen können“, sagte Henke.