• Tarifarbeit im Krankenhaus

    Tarifverträge abzuschließen und wenn notwendig gewerkschaftliche Kampfmittel zu veranlassen, gehört zu den Hauptaufgaben des Marburger Bundes Sachsen. MB-Tarifverträge entstehen durch das Engagement von Ärztinnen und Ärzten für ihre Kolleginnen und Kollegen in Zusammenarbeit mit den Juristen des Verbands.

    Für angestellte Ärztinnen und Ärzte ist der Marburger Bund in der Bundesrepublik die einzige tariffähige Gewerkschaft. Bei einem Arbeitgeber, der mit dem Marburger Bund Bundesverband oder einem Landesverband wie dem MB Sachsen einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, müssen Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Einstellung ihre Arbeitsbedingungen nicht individuell aushandeln. Die Juristen des MB haben gemeinsam mit einer ärztlichen Tarifkommission bereits mit dem Arbeitgeber arbeitnehmerfreundliche Konditionen vereinbart.

    Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutliche bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2023[1]

    Der MB legt in seinen Tarifverträgen die Schwerpunkte auf die stetige Verbesserung der Arbeits- und Vergütungsbedingungen der Mitglieder. Dazu gehören vor allem eine gesundheitsverträgliche Dienstplangestaltung durch die Begrenzung der Bereitschaftsdienste und eine Mindestanzahl freier Wochenenden sowie Tarifsteigerungen oberhalb der Inflation. Die Konditionen werden in regelmäßigen Abständen von den Vertragsparteien neu ausgehandelt.

    Tarifarbeit: Von der Forderung zum Abschluss

    Für Tarifverhandlungen und damit für Tarifverträge braucht es in jedem Fall engagierte Arbeitnehmer. Erfahren Sie hier mehr über das Zustandekommen eines Tarifvertrags und über verschiedene Möglichkeiten, diesen Prozess in Ihrem Sinne zu unterstützen.

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    Kein MB-Tarifvertrag ohne engagierte Ärztinnen und Ärzte

    Ein MB-Verhandlungsführer macht noch keinen MB-Tarifvertrag. Tarifverhandlungen sind nur möglich, wenn eine Tarifkommission (TK) für die Interessen der Ärzteschaft eintritt. Die TK besteht aus Ärztinnen und Ärzten verschiedener Abteilungen eines Krankenhauses. Sie bereiten die Verhandlungen vor, tragen Forderungen zusammen und fungieren als Multiplikatoren in ihren Abteilungen.

    Je mehr Ärztinnen und Ärzte eines Krankenhauses Mitglied im Marburger Bund sind, desto besser ist die Verhandlungsposition der Tarifkommission. Mit einem hohen Organisationsgrad und einer engagierten Tarifkommission können die Ärztinnen und Ärzte also erheblichen Einfluss auf die Gestaltung ihre Arbeitsbedingungen nehmen.

    Ärztinnen und Ärzte, die sich in ihrem Krankenhaus als Mitglied der Tarifkommission unmittelbar für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen möchten, können sich hierfür an die Geschäftsstelle des Marburger Bundes Sachsen wenden. Die Teilnahme an den Tarifverhandlungen gilt für die Mitglieder der Tarifkommissionen grundsätzlich als Arbeitszeit.

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    Wenn nichts mehr geht: Arbeitskampf als Druckmittel

    Wenn sich die Tarifkommission und der Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen nicht einigen können, können unter bestimmten Umständen Druckmittel wie eine Aktive Mittagspause, ein Warnstreik oder ein Streik erfolgen. Der Arbeitskampf ist als Teil der tarifpolitischen Auseinandersetzung durch das Grundgesetz geschützt. Er ist aber die ultima ratio, die nur zulässig ist, wenn eine Verständigung am Verhandlungstisch nicht mehr möglich erscheint.  

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Arbeitskampf beantwortet die Marburger Bund Streikfibel: https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/2023-03/Streikfibel-Streikleitfaden_A6_230309_web_Doppelseiten.pdf

     

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    Umsetzung der Tarifverträge: Betriebs- und Personalräte stärken

    Wenn die Tinte unter dem Tarifvertrag trocken ist, sind die Betriebs- und Personalräte am Zug: Sie prüfen, ob zum Beispiel die Dienstplangestaltung tarifvertragskonform ist. Da sich die ärztlichen Belange in vielen Punkten von denen anderer Professionen unterscheiden, sollten in den Personal- und Betriebsräten auch Ärztinnen und Ärzte vertreten sein.

    Der Marburger Bund Sachsen unterstützt seine Mitglieder bei einer Kandidatur für diese Gremien der Mitarbeitervertretung sowie darüber hinaus bei der Ausübung ihres Mandats. Mehr Informationen: https://www.marburger-bund.de/betriebsrat

     

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    Tarifarbeit unterstützen: So einfach kann's sein

    Auch ohne Mitgliedschaft in einer Tarifkommission kann jede Ärztin und jeder Arzt die Tarifarbeit unterstützen. So einfach geht’s:

    • Eigene Daten beim MB Sachsen aktuell halten: Nur wenn wir wissen, bei welchem Arbeitgeber Sie angestellt sind, können wir den Organisationsgrad zuverlässig beurteilen und den Erfolg von Arbeitskampfmaßnahmen korrekt abschätzen.
    • Rückmeldung auf Mitgliederinformationen zur Tarifarbeit: Wir informieren unsere Mitglieder per E-Mail zu laufenden Tarifverhandlungen und bitten hier auch regelmäßig um Rückmeldung. Kommen Sie dieser Bitte nach, damit wir Ihre Interessen kennen und in Ihrem Sinne verhandeln können.
    • Feedback zu unseren Leistungen: Bitte beteiligen Sie sich an unseren themengebundenen kurzen Online-Umfragen oder Evaluationen (https://www.marburger-bund.de/sachsen/themen/umfragen), wenn wir Sie dazu einladen. Sprechen Sie uns bei Problemen oder Unklarheiten direkt an und tragen Sie so dazu bei, die Verbandsarbeit in Ihrem Sinne zu gestalten.
    • Stärken Sie das Vertrauen in den MB: Sprechen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen über Ihre Erfahrungen mit dem MB, gewinnen Sie Mitstreiter. Je mehr wir sind, desto stärker wird unsere Position!
    • Unterstützen Sie die Tarifkommission in Ihrem Krankenhaus: Beteiligen Sie sich, wenn Ihre Meinung zu Forderungen oder Einigungen gefragt ist.

    [1] Malte Lübker, Thorsten Schulten: Tarifbindung in den Bundesländern: Entwicklungslinien und Auswirkungen auf die Beschäftigten, Analysen zur Tarifpolitik Nr. 96, Düsseldorf, April 2023, Download: https://www.wsi.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008594