Der neue Entwurf des Medizinforschungsgesetzes sieht vor, dass Daten zum ärztlichen Personal zukünftig von den Krankenhäusern auch gegliedert nach den Leistungsgruppen zu übermitteln sind. Ursprünglich war eine ähnliche Regelung im Krankenhaustransparenzgesetz vorgesehen, jedoch aufgrund massiver Kritik an der dadurch steigenden Bürokratielast nicht aufgenommen worden.
„Die vorgesehene Verpflichtung der Krankenhäuser, die ärztlichen Tätigkeiten prozentual auf die Leistungsgruppen zu verteilen, ist mit modernen Formen der Teamarbeit verschiedener Berufsgruppen und medizinischen Fachdisziplinen nicht zu vereinbaren. Der administrative Aufwand einer detaillierten zeitlichen Zuordnung ärztlicher Arbeit zu Leistungsgruppen ist völlig unverhältnismäßig und steht in klarem Widerspruch zum Versprechen der Regierungskoalition und des Bundesgesundheitsministers, die bürokratische Belastung der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus abzubauen“, so Johna.
Es sei objektiv unmöglich, das ärztliche Personal Leistungsgruppen zuzuordnen, die dem einzelnen Krankenhaus noch gar nicht bekannt sein können, weil sie erst noch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Krankenhausreform zu beschließen sind. „Solche Vorgaben haben keinen Mehrwert für die Qualität der Patientenversorgung – sie schaden ihr, weil sie unnötig viel Zeit in Anspruch nehmen, die dann in der Versorgung der Patienten fehlt“, sagte Johna.
Koalition sorgt für weiteren Bürokratieschub in der ärztlichen Versorgung
Pressemitteilung
Susanne Johna: Neue Dokumentationspflichten für Krankenhäuser sind absurd
05.Juli
2024