• Ärzteschaft, Pflege und Krankenhausgesellschaft appellieren an Abgeordnete

    Gemeinsames Schreiben zur Krankenhausreform – Nachbesserungen dringend erforderlich
    12.August 2024
    Am 25. September geht das parlamentarische Verfahren zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) mit der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in die heiße Phase. Jetzt haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Bundesärztekammer (BÄK), der Deutsche Pflegerat (DPR) und der Marburger Bund (MB) in einem gemeinsamen Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten gewandt. Darin appellieren sie an die Abgeordneten, sich in den anstehenden Diskussionen für zielführende Kompromisse einzusetzen und dringend erforderliche Nachbesserungen am Regierungsentwurf auf den Weg zu bringen.

    Die unterzeichnenden Verbände befürworten grundsätzlich eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten durch Vorhaltebudgets. Die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene stark fallzahlabhängige Vorhaltevergütung lehnen sie aber ab. „Aus diesem Grund schlagen wir vor, in einem ersten Schritt auf die Weiterentwicklung der bereits etablierten fallzahlunabhängigen Finanzierungsinstrumente, wie zum Beispiel Notfallstufenzuschläge, Sicherstellungszuschläge, Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe sowie Zentrumszuschläge, zu setzen und eine darüber hinausgehende umfassende Finanzierungsreform im Anschluss an diese Gesetzgebung gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus der Selbstverwaltung vorzubereiten“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten des Bundestages.

    Die Verbände unterstützen auch das Vorhaben, einen Teil der heute in der Grundversorgung tätigen Krankenhausstandorte in sektorenübergreifende Einrichtungen vor allem im ländlichen Raum umzubauen. „Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen dafür müssen aber verlässlich und für Krankenhäuser wie für die Vertragsärztinnen und -ärzte fair ausgestaltet werden, damit sich Planungssicherheit für eine zwischen den Partnern abgestimmte, bedarfsgerechte regionale Versorgung ergibt“, betonen DKG, BÄK, DPR und MB in ihrem gemeinsamen Brief.