„Wir begegnen nur Blockaden und Hindernissen“, sagt Dr. med. Christian Schwark, Landesverbandsvorsitzender des Marburger Bundes Hessen. „Die kommunalen Krankenhäuser lassen in den Tarifverhandlungen für unsere Kolleginnen und Kollegen wertvolle Zeit verstreichen – absichtlich, ohne dass erkennbare Fortschritte in den Verhandlungen gemacht werden. Wir begegnen einer Hinhaltetaktik, die jede Form von Wertschätzung vermissen lässt. Daher werden wir der VKA gemeinsam und lautstark zeigen, dass wir nicht nur für das Wohlergehen unserer Patientinnen und Patienten, sondern auch für unser eigenes einstehen – und dazu gehören vernünftige Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung.“
In den Tarifverhandlungen für die rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern fordert der Marburger Bund eine lineare Erhöhung der Gehälter um 8,5 Prozent bezogen auf ein Jahr. Bei der angestrebten Reform der Schicht- und Wechselschichtarbeit will der MB die schwer zu kontrollierenden und teilweise manipulationsanfälligen Tarifregelungen durch ein deutlich vereinfachtes System ersetzen. Die Gewerkschaft will damit auch Tendenzen an den kommunalen Kliniken begegnen, bestehende Bereitschaftsdienstmodelle durch vermeintlich günstigere Schichtdienstmodelle zu ersetzen. Ein weiterer Forderungsbestandteil ist die Ausweitung der Regelungen zur rechtzeitigen Dienstplanung auf die Arbeit in Schichten. Daneben stehen auch Verbesserungen für Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig Rufbereitschaft leisten, und eine deutliche Anhebung der Bereitschaftsdienstentgelte auf dem Plan.
Der mit der VKA verhandelte Tarifvertrag findet bundesweit Anwendung auf Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern mit Ausnahme der Vivantes-Kliniken in Berlin und solchen, für die Haustarifverträge gelten.
Der Marburger Bund Hessen hat den vom Streik betroffenen Krankenhäusern Notdienstvereinbarungen angeboten, um eine notfallmäßige Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Die dafür notwendige Mindestausstattung im ärztlichen Dienst entspricht der personellen Besetzung, wie sie üblicherweise an Wochenenden dienstplanmäßig vorgesehen ist.