• Susanne Johna: Notfallreform und Krankenhausreform müssen Hand in Hand gehen

    Pressemitteilung
    Notfallversorgung: Ausgestaltung des Datenaustausches noch unklar
    09.Oktober 2024
    Der Marburger Bund sieht noch erheblichen Klärungsbedarf im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung, der heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird. „Wir unterstützen das Bemühen, die Koordinierung der Beteiligten auf eine neue Grundlage zu stellen, das ist im Sinne der Patienten und der Ärztinnen und Ärzte. Es fehlt aber insbesondere beim Datenaustausch an klaren Umsetzungsperspektiven. Auch deshalb ist das Gesetz noch kein praktikables Gesamtkonzept zur Patientensteuerung“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.

    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes

    „Wir begrüßen sehr, dass ein medienbruchfreier Datenaustausch zwischen allen an der ambulanten Notfallversorgung Beteiligten vorgesehen ist. Dies ist für eine durchgängige Patientensteuerung unverzichtbar. Allerdings lässt der Gesetzentwurf offen, wie diese Datenübermittlung konkret wechselseitig erfolgen und wer für die notwendige Entwicklung dieser Möglichkeiten zuständig sein soll. Hier verweist der Gesetzentwurf lediglich auf eine verbindliche Festlegung der Spezifikationen für das Gesundheitswesen im Rahmen einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. Auch eine Kosten- oder Zeitschätzung für die Entwicklung der Datenübermittlung liegt noch nicht vor.“

    Die Notfallreform müsse zudem zwingend mit der Krankenhausreform koordiniert werden, insbesondere im Hinblick auf die Standortzuweisung für Integrierte Notfallzentren (INZ). „Die INZ-Standorte sollen auf Grundlage vorgegebener Kriterien festgelegt werden, um eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass die Anbindung eines INZ-Standortes an die Voraussetzung einer Notfallstufe gemäß dem System der Notfallstrukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses mit der Krankenhausplanung Hand in Hand gehen muss. Leider können wir nicht erkennen, dass dieser Gedanke Eingang in die gesetzgeberischen Überlegungen gefunden hat“, kritisierte Johna.