Die neue Arbeitszeitregelung greift ab 01. Januar 2026. Damit wird der Haustarifvertrag für die Ärzt/-innen des Universitätsklinikums Leipzig an den Tarifvertrag Ärzte der Länder angepasst. Die Ausgleichsregelungen zu Überstunden werden ebenfalls an den Ländertarifvertrag angeglichen.
Zudem erhalten die knapp 1.000 ärztlichen Beschäftigten zum Jahresende 2024 eine einmalige steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Eine solche Ausgleichszahlung hatten bereits die nicht-ärztlichen Mitarbeiter/-innen erhalten. Weiterer Bestandteil der jetzigen Vereinbarung ist eine Steigerung der Tabellenentgelte um 6 Prozent zum 01. September 2025.
Steffen Forner, Geschäftsführer des Marburger Bundes Sachsen, berichtet aus der Arbeit der ärztlichen Tarifkommission: "Neben einem deutlichen Gehaltsplus war es uns wichtig, die Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder im UKL weiter zu verbessern. Die Absenkung der Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche war für die Tarifkommission deshalb eine Forderung, die nicht verhandelbar war, denn Gesundheitsschutz von Ärzt/-innen ist auch Patientenschutz."
"Die Tarifeinigung ist ein attraktives Gesamtpaket für unsere Ärztinnen und Ärzte. Mit der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie stellen wir zudem eine Gleichbehandlung zwischen den am UKL beschäftigten Berufsgruppen her", sagt Prof. Dr. Christoph Josten, Medizinischer Vorstand und Sprecher des Vorstandes des Universitätsklinikums Leipzig.
"Wir stärken mit der Anpassung der regulären Wochenarbeitszeit unsere Position als attraktiver Arbeitgeber für Ärztinnen und Ärzte", führt Dr. Robert Jacob, Kaufmännischer Vorstand des Universitätsklinikums Leipzig, aus. "Parallel haben wir eine Arbeitsgruppe auf Betriebsebene etabliert, um Potenziale für Prozessverbesserungen oder Anpassungen von Dienstplansystemen zu entwickeln. Unser Ziel ist es, auch weiterhin möglichst verlässliche und planbare Dienste mit entsprechenden Ausgleichsregelungen sicherzustellen, um den Ärztinnen und Ärzten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern."
Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung von UKL-Aufsichtsrat und Gewährträger.