• Umfangreiches Paket mit zahlreichen Verbesserungen

    Tarifeinigung erzielt an der Kerckhoff-Klinik
    07.November 2024
    In den Tarifverhandlungen mit der Geschäftsführung der Kerckhoff-Klinik in Bad Nauheim hat der Marburger Bund (MB) Hessen für die Ärztinnen und Ärzte dort zahlreiche Verbesserungen erzielen können wie steuerfreie Einmalzahlungen, Gehaltserhöhungen, mehr Urlaub, Arbeitszeitreduktion und Erhöhung der Schichtzulagen.

    Die Ärztinnen und Ärzte in Bad Nauheim erhalten eine steuerfreie Zahlung von bis zu 2.628 Euro, die bei Bestehen des Arbeitsverhältnisses in den Monaten April bis Dezember 2024 je Monat 292 Euro (für Teilzeitbeschäftigte anteilig) beträgt (Zahlungshöhe hat sich nach Redaktionsschluss der MBZ geändert). Auszahlungsmonat wird der Dezember 2024 sein. Zusätzlich werden die Tabellenentgelte um 10,2 Prozent in zwei Schritten erhöht und zwar rückwirkend zum 1. Juli 2024 um 4,1 Prozent und zum 1. Mai 2025 um weitere 6,1 Prozent.

    Ab dem 1. Januar 2026 wird die wöchentliche Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden bei vollem Entgeltausgleich reduziert und der Urlaubsanspruch erhöht sich im nächsten Jahr auf 32 Tage pro Jahr.

    Die Zuschläge für Nachtarbeit (Rufbereitschaft, Schicht- und Wechselschichtarbeit) sowie Sonntags- und Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst erhöhen sich ebenfalls um 10,2 Prozent (analog der Tabellensteigerungen). Bereits dieses Jahr verlängert sich der im Tarifvertrag festgelegte Nachtzeitraum um eine Stunde auf die Zeit zwischen 20 und 6 Uhr (bisher zwischen 21 und 6 Uhr). Das heißt, dass der Nachtzuschlag jeweils eine Stunde früher ansetzt.

    Für den Zusatzurlaub für Nachtarbeit gibt es ab 2025 eine einheitliche Staffel, die auch für den Bereitschaftsdienst gilt und bis zu sechs Tage Zusatzurlaub ermöglichen wird. Die Zusatzurlaubsregelungen für Schicht- und Wechselschichtarbeit bleiben insoweit unverändert mit der Ausnahme, dass diese künftig nicht mehr in zusammenhängenden Monaten erreicht werden müssen.

    Hinsichtlich des Ziels, Schicht- und Wechselschichtregelungen neu zu gestalten, hat der MB einen ersten Zwischenschritt erreicht. Die bestehenden Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit werden mit Wirkung vom 1. Juli 2024 nahezu verdreifacht.

    Die Verhandlungspartner haben eine tarifliche Regelung getroffen, die den Wiedereinstieg nach der Elternzeit verbessern soll. Ärztinnen und Ärzten haben einen Anspruch auf ein Gespräch zum Wiedereinstieg, das unter anderem Zeitpunkt der Rückkehr, Teilzeitmöglichkeiten, Stand der Weiterbildung, Habilitation, Promotion und weitere Punkte beinhalten soll. Weiterhin soll den Ärztinnen und Ärzten die Gelegenheit gegeben werden, über vertragliche Vereinbarungen stundenweise die Mitarbeit zu ermöglichen und an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

    Der Zuschlag für das „kurzfristige Einspringen aus dem Frei“ erhöht sich von 10 auf 15 Prozent. Die tarifliche Regelung, wonach Ärztinnen und Ärzte mit Unterstellungsverhältnis nur in Stufe 1 der Entgeltgruppe eingestellt werden dürfen, wird ersatzlos gestrichen. Die sogenannte Endstufenzulage kann zukünftig bis zu 25 Prozent (zuvor 20 Prozent) gewährt werden.

    Die Laufzeit beträgt 30 Monate bis 30. Juni 2026. Die Einigung steht noch unter Gremienvorbehalt.