• Weiterhin keine wirkliche Verbesserung für die Krankenhäuser

    Krankenhausreform passiert den Bundesrat
    22.November 2024
    Nachdem sich der Bundesrat mit der Krankenhausreform befasst und eine Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt hat, ist trotzdem aus Berlin noch immer keine wirkliche Verbesserung der Situation in den Kliniken zu erwarten, kritisiert die Ärztekammer Westfalen-Lippe. „Die SPD-geführten Länder Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben jetzt Nachbesserungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gefordert“, sagt Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. „Warum sind diese Ideen nicht schon ins KHVVG eingeflossen, bevor es im Bundestag verabschiedet wurde? Jetzt müssen wir nach der anstehenden Bundestagwahl die Debatte wieder neu aufmachen. Ein solches Hin und Her kostet nicht nur Vertrauen in die Politik, sondern vor allem viel Zeit. Diese Zeit haben unsere Krankenhäuser aber nicht mehr. Die Versorgungssicherheit im Land ist in Gefahr.“
    Die Krankenhausreform passiert den Bundesrat. Ein bis zu Letzt umstrittenes Gesetz mit großen Mängeln, aber erstmals wurde die Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen für Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verankert.
    Die Krankenhausreform passiert den Bundesrat. Ein bis zu Letzt umstrittenes Gesetz mit großen Mängeln, aber erstmals wurde die Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen für Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verankert.

    Wenn nicht einmal die Kräfte, die die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach durch den Bundestag gebracht haben, mit zentralen Punkten des Gesetzes zufrieden waren, dann belege das einmal mehr die mangelnde inhaltliche und handwerkliche Qualität der Reform, ist der Kammerpräsident entsetzt.

    Nachbesserungen hält deshalb auch Dr. med. Hans-Albert Gehle für unverzichtbar, wenn das KHVVG den Krankenhäusern, von denen immer mehr wirtschaftlich auf der Kippe stehen, noch in absehbarer Zeit helfen soll. Noch immer, so einer der Kritikpunkte, ist die Höhe der versprochenen „Vorhaltevergütung“ für die Kliniken abhängig von deren Leistungsvolumen, was kleine, aber bedarfsnotwendige Krankenhäuser benachteilige.

    „Auch von den im Gesetz vorgesehenen Sicherstellungszuschlägen werden Kliniken in Nordrhein-Westfalen kaum profitieren können“, befürchtet Gehle mit Blick auf die Strukturen der stationären Versorgung im Land – nach Angaben des Landes erfüllten gerade einmal drei von 320 Krankenhäusern die Bedingungen. Außerdem kämen auch schwere Zeiten auf die ärztliche Weiterbildung zu.

    Die von Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat eingebrachte Entschließung lenkt den Blick zudem auf kaum zu erfüllende Personalstandards, die das KHVVG vorsieht. „Schon jetzt ist absehbar, dass die geforderten Zahlen von Fachärztinnen und Fachärzten einigen Bereichen, zum Beispiel in der Notfallversorgung und in der Kinderchirurgie, nicht zu erfüllen sind“, warnt Ärztekammerpräsident Gehle und verweist auf den Fachkräftemangel, der sich in den Kliniken immer stärker bemerkbar macht.

    „Insofern ist es richtig, dass die Krankenhausreform unter anderem vorsieht, Tarifsteigerungen bei allen Beschäftigten im Krankenhaus zu refinanzieren. Diese Refinanzierung muss so schnell wie möglich kommen. Die Kliniken als Arbeitgeber sind dringend gefragt, dieses Signal an die Beschäftigten weiterzugeben, um die Arbeit im Krankenhaus endlich wieder attraktiver zu machen und die Abwanderung von Fachkräften zu stoppen.“