Am 22. November 2006 wurde der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte zwischen dem Marburger Bund Hamburg und dem Krankenhausarbeitgeberverband Hamburg e.V. (TV-Ärzte KAH) abgeschlossen. Dieser Verband wurde von dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und den Asklepios-Kliniken in Hamburg gegründet. In den Jahren 2017/2018 wechselten die Asklepios-Kliniken und das UKE den Arbeitgeberverband und wurden fortan durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vertreten. Um die weitgehende Beibehaltung der Hamburger Regelungen sicherzustellen, wurde mit Wirkung zum 1. August 2018 der Überleitungstarifvertrag für die betroffenen Hamburger Ärztinnen und Ärzte abgeschlossen.
Der Überleitungstarifvertrag, der die Regelungen zu Arbeitszeit (z.B. Sonderformen der Arbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft) enthält, wurde zwischen dem Marburger Bund Landesverband Hamburg und der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. (AVH) abgeschlossen und in einem 1. Änderungsvertrag zwischen diesen Parteien in 2023 bereits weiterentwickelt. Alle anderen tariflichen Inhalte verhandelt der Marburger Bund Bundesverband mit der VKA.
Deshalb betreffen nicht alle Forderungen, die der Marburger Bund Bundesverband gegenüber der VKA für Ärztinnen und Ärzte außerhalb Hamburgs erhebt, auch die Hamburger Mitglieder. Folglich dürfen die Hamburger Mitglieder auch nicht für Forderungen streiken, die sie selbst nicht betreffen.
Der Landesverband Hamburg analysiert und bewertet die besondere Tarifsituation in Hamburg kontinuierlich und umfassend. Entscheidungen, etwa über das konkrete Vorgehen in Tarifauseinandersetzungen mit der VKA, werden individuell für Hamburg getroffen.
Aufgrund ihrer Anzahl und Größe haben die Hamburger Kliniken eine große Bedeutung für den gesamten Tarifbereich der VKA. Zudem orientieren sich weitere Tarifverträge, die direkt in Hamburg verhandelt werden, in weiten Teilen an dem Tarifvertrag, der für das UKE und die Asklepios-Kliniken in Hamburg gilt.
FAQs zur Tarifsituation in Hamburg
Dass der TV-Ärzte/VKA in Hamburg bislang nur in Teilen gilt, liegt daran, dass stattdessen kraft des Überleitungstarifvertrags aus 2018 für bestimmte Bereiche noch die Regelungen des Hamburger Tarifvertrags, des TV-Ärzte KAH, gelten. Der Grund, warum der Landesverband bisher an diesen Regelungen festhält, ist der Umstand, dass viele dieser Hamburger Reglungen vorteilhaft sind. So beträgt der Nachtzuschlag in Hamburg – bereits seit 2011 – 25 %, es liegt ein besonderer Fokus auf Freizeitausgleich (etwa für Überstunden und Bereitschaftsdienste), und die freien Wochenenden gibt es hier schon immer, während sie unter dem TV-Ärzte/VKA in 2019 erst erstreikt werden mussten.
Der Überleitungstarifvertrag gilt so lange weiter, bis eine der Tarifparteien diesen kündigt.
Sehr viele der Regelungen waren im Jahr 2018, als das UKE und die Asklepios-Kliniken in Hamburg den Arbeitgeberverband wechselten, vorteilhaft gegenüber den bundesweit geltenden Regelungen, und viele sind es bis heute. Dazu gehört etwa der Nachtzuschlag, die Ansprüche auf Freizeitausgleich, die Regelungen im Zusammenhang mit Befristung bei Weiterbildung oder der Ausgleichszeitraum, der nur 26 Wochen statt ein Jahr beträgt.
- Freizeitausgleich: Geleistete Überstunden sind auf Wunsch in Freizeit auszugleichen. Wer Entlastung sucht, muss eine Auszahlung von Überstunden nicht akzeptieren (wie dies im TV-Ärzte/VKA in der bundesweiten Fassung der Fall ist). Auch für geleistete Bereitschaftsdienste gibt es Regelungen für Freizeitausgleich statt Auszahlung, insbesondere nach nächtlichen Bereitschaftsdiensten.
- 24-Stunden-Bereitschaftsdienste: Diese können nicht angeordnet werden, wenn die Ärztin/der Arzt dem nicht zugestimmt hat.
- Ausgleichszeitraum für die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit: Dieser ist mit 26 Wochen nur halb so lang wie im TV-Ärzte/VKA. Damit sind Schwankungen bei der Arbeitszeit reduziert.
- Regelungen zu bzgl. der Weiterbildung: Eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen mit Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung ist nicht zulässig. Bei Überschreiten der Mindestweiterbildungszeit um mehr als ein Jahr wird eine Zulage in Höhe der Differenz zum Facharztgehalt gezahlt.
- Freie Wochenenden: Eine Regelung zu zwei freien Wochenenden im Monat gab es in Hamburg – im Gegensatz zum bundesweit geltenden TV-Ärzte/VKA, wo diese 2019 erst erstreikt werden musste – schon immer, und es gibt – ebenfalls anders als im bundesweiten Tarifvertrag – keine Ausnahmeregelung hierzu.
- Nachtzuschlag für Vollarbeit: Dieser beträgt unter dem TV-Ärzte/VKA 15 %, in der aktuellen Tarifrunde hat die VKA eine Anhebung auf 20 % angeboten. Unter dem TV-Ärzte/VKA in der Hamburger Fassung beträgt der Nachtzuschlag 25 %.
Da die Hamburger Mitglieder im UKE und den Asklepios-Kliniken nur für die Entgeltforderung streiken dürfen, ruft der Marburger Bund sie derzeit noch nicht zur Urabstimmung über die Einleitung eines Erzwingungsstreiks auf. Ein Erzwingungsstreik kann grundsätzlich unbefristet durchgeführt werden. Das heißt jedoch nicht, dass die Hamburger Mitglieder nicht an den Arbeitskampfmaßnahmen im Januar 2025 teilnehmen. Dies wird voraussichtlich im Wege von Warnstreiks der Fall sein.
Ein Warnstreik ist eine Arbeitskampfmaßnahme von kurzer Dauer (in der Regel einen Arbeitstag oder sogar nur wenige Stunden). Er erfordert keine vorherige Urabstimmung der Gewerkschaftsmitglieder. Bei Warnstreiks muss der sogenannte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden, d. h. die Streikmaßnahme muss zur Erreichung des Streikziels geeignet, erforderlich und angemessen sein.
Ein Erzwingungsstreik hingegen ist ein unbefristeter Streik, der als letztes Mittel genutzt wird, um die Arbeitgeberseite zum Einlenken zu bewegen. Vor einem Erzwingungsstreik ist eine Urabstimmung notwendig, bei der in der Regel (so auch beim MB) 75 % der an der Urabstimmung teilnehmenden Mitglieder für die Aufnahme des Erzwingungsstreiks stimmen müssen. Ein Erzwingungsstreik kann naturgemäß weitreichendere wirtschaftliche Folgen haben als ein Warnstreik. Er kann so lange andauern, bis eine Einigung zwischen den Tarifparteien erzielt wird.