• Es drohen erhebliche Probleme bei der ärztlichen Weiterbildung

    Krankenhausreform NRW wird zum Verlust von Weiterbildungsmöglichkeiten in vielen Kliniken führen | Ärztekammer fordert regionale und trägerübergreifende Weiterbildungsverbünde
    04.Dezember 2024
    Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) warnt vor „erwartbaren Problemen bei der ärztlichen Weiterbildung im Zuge der Krankenhausreform NRW“. Sie fordert verbindliche regionale und trägerübergreifende Weiterbildungsverbünde. „Wenn die Zuweisung der Leistungsgruppen wie angedacht erfolgt und wenn die Umsetzung nicht von flankierenden Maßnahmen im Sinne verbindlicher regionaler und trägerübergreifender Rotationen begleitet wird, sehe ich erhebliche nachteilige Auswirkungen bei der ärztlichen Weiterbildung vor allem in den chirurgischen Fächern auf uns zukommen, in geringerem Ausmaß auch in einigen anderen Gebieten“, prophezeit Kammerpräsident Dr. med. Hans-Albert Gehle.

    Welche Kliniken künftig nicht und vor allem nicht mehr über eine vollumfängliche Weiterbildungsbefugnis verfügen werden, sei künftig im Krankenhausplan unmittelbar ablesbar. „Die Attraktivität zahlreicher Kliniken für Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten wird ohne verbindliche regionale und trägerübergreifende Rotationen im Sinne einer gesicherten Weiterbildung nachlassen und in der Folge dann auch zu Versorgungsproblemen durch den daraus resultierenden Ärztemangel an diesen Kliniken führen.“

    Das Thema Weiterbildung sei bei der Reform der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen „nach hinten gerutscht und dafür fehlt mir derzeit die Nachvollziehbarkeit. Dies betrifft insbesondere chirurgische Fächer, insbesondere Orthopädie und Unfallchirurgie.“ Die ärztliche Weiterbildung spiele in den Verhandlungen der Krankenhausträger derzeit keine Rolle, kritisiert Gehle weiter.

    Orthopädie und Unfallchirurgie besonders betroffen

    In der Orthopädie und Unfallchirurgie zeigt sich das Problem besonders deutlich: Nach aktuellem Stand werden in Westfalen-Lippe nur noch wenige Kliniken die vollständige Weiterbildung in diesem Fachgebiet vermitteln können. Alle anderen Kliniken müssen eine Einschränkung ihrer Weiterbildungsbefugnis hinnehmen.

    Die rund 700 Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten im Gebiet Orthopädie und Unfallchirurgie wären daher gezwungen, für ihre Ausbildung zwischen Kliniken zu wechseln, die alle notwendigen Leistungsgruppen abdecken. Für diese Kliniken gebe es aber aktuell keinerlei Anreize oder Verpflichtungen, fremde Weiterbildungsassistenten aus anderen Kliniken aufzunehmen und weiterzubilden, dies sei im Gegenteil mit organisatorischen und bürokratischen Hürden verbunden.

    Forderung nach verbindlichen Weiterbildungsverbünden

    „Deshalb fordern wir, zeitnah die im Krankenhausplan bereits angedachten konkretisierenden Vorgaben zu den Weiterbildungs- und Mitwirkungspflichten umzusetzen. Ziel dieser Vorgaben muss die Verpflichtung zu verbindlichen regionalen und trägerübergreifenden Weiterbildungsverbünden sein“, so Kammerpräsident Dr. med. Hans-Albert Gehle.