Es wurde eine Quasi-Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 vereinbart, bis dahin sollen keine weiteren linearen Steigerungen erfolgen.
Traditionell orientiert sich die Entwicklung der AVR DD im ärztlichen Bereich an den Tarifergebnissen des TV-Ärzte/VKA, im nichtärztlichen Bereich am TVöD als jeweilige Referenztarifverträge.
Obwohl gegenwärtig für den TV-Ärzte/VKA eine Einigung über die zum 30. Juni 2024 gekündigten Tarifverträgen wegen der Verweigerungshaltung der VKA ungewiss ist und den Marburger Bund in die Urabstimmung gezwungen hat, konnte für die AVR DD eine Interimslösung für 2024 und 2025 gefunden werden.
Verhandelt wird jedoch ab Mai 2025 weiter über die im laufenden Jahr noch zu erzielenden Veränderungen der Mantelregelungen im Bereich des TV-Ärzte/VKA z.B. im Bereich von Schicht- und Wechselschicht, die dann entsprechend geregelt werden können.
Mit der jetzt getroffenen Einigung wird u.a. der gestiegenen Arbeitsverdichtung im ärztlichen Bereich ebenso Rechnung getragen wie die Position der evangelischen Krankenhausträger im Wettbewerb um die ärztlichen Fachkräfte gestärkt. Die Refinanzierung ist über die auf Bundesebene noch gerade über die Ziellinie getragene Reform der Krankenhausfinanzierung gesichert.