• Ärztinnen und Ärzte erhalten höhere Gehälter und restliche Inflationspauschale

    Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland findet Interimslösung
    12.Dezember 2024
    Von RA Rolf Lübke
    ​​​​​​​Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat heute beschlossen, die Entgelttabellen anzuheben. Für die unter die AVR DD fallenden Krankenhäuser hat die ARK DD eine Interimslösung zur Gehaltsentwicklung getroffen. Diese Einigung sieht die restliche Zahlung des noch offenen Teils der Inflationspauschale in Höhe von 500 Euro netto vor, die noch im Dezember zur Auszahlung gelangen. Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die Werte der Gehaltstabelle um 3,7 v.H., gleiches gilt für die Stundensätze für die Bereitschaftsdienste und den NAW-Einsatzzuschlag.
    Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland fand heute eine Interimslösung: 500 Euro Inflationspauschale noch im Dezember und höhere Entgelttabelle ab Januar 2025.
    Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland fand heute eine Interimslösung: 500 Euro Inflationspauschale noch im Dezember und höhere Entgelttabelle ab Januar 2025.

    Es wurde eine Quasi-Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 vereinbart, bis dahin sollen keine weiteren linearen Steigerungen erfolgen.

    Traditionell orientiert sich die Entwicklung der AVR DD im ärztlichen Bereich an den Tarifergebnissen des TV-Ärzte/VKA, im nichtärztlichen Bereich am TVöD als jeweilige Referenztarifverträge.

    Obwohl gegenwärtig für den TV-Ärzte/VKA eine Einigung über die zum 30. Juni 2024 gekündigten Tarifverträgen wegen der Verweigerungshaltung der VKA ungewiss ist und den Marburger Bund in die Urabstimmung gezwungen hat, konnte für die AVR DD eine Interimslösung für 2024 und 2025 gefunden werden.

    Verhandelt wird jedoch ab Mai 2025 weiter über die im laufenden Jahr noch zu erzielenden Veränderungen der Mantelregelungen im Bereich des TV-Ärzte/VKA z.B. im Bereich von Schicht- und Wechselschicht, die dann entsprechend geregelt werden können.

    Mit der jetzt getroffenen Einigung wird u.a. der gestiegenen Arbeitsverdichtung im ärztlichen Bereich ebenso Rechnung getragen wie die Position der evangelischen Krankenhausträger im Wettbewerb um die ärztlichen Fachkräfte gestärkt. Die Refinanzierung ist über die auf Bundesebene noch gerade über die Ziellinie getragene Reform der Krankenhausfinanzierung gesichert.