• Arbeitsniederlegungen zunächst ausgesetzt

    Mitglieder werden über neues Angebot der VKA abstimmen
    14.Januar 2025
    Die parallel zu den Streikvorbereitungen durchgeführten Sondierungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben zu einem Angebot der Arbeitgeber geführt, welches gegenüber den bisherigen Positionen der Gegenseite erhebliche Verbesserungen aufweist und jetzt den Mitgliedern des Marburger Bundes zur Abstimmung vorgelegt werden wird. Bis zum Ablauf der Mitgliederbefragung werden die vorbereiteten Arbeitskampfmaßnahmen ausgesetzt, entschied die Große Tarifkommission des Marburger Bundes. Es finden also zunächst einmal keine Arbeitsniederlegungen statt, auch nicht die für diese Woche am 15. und 17. Januar geplanten Zentralkundgebungen.
    Der Ärztestreik ist zunächst ausgesetzt. Die Mitglieder werden über das neue Angebot der VKA abstimmen.
    Der Ärztestreik ist zunächst ausgesetzt. Die Mitglieder werden über das neue Angebot der VKA abstimmen.

    Die VKA bietet nun eine dreistufige Gehaltserhöhung von vier Prozent rückwirkend zum 1. Juli 2024, sowie zwei weitere Steigerungen zu je zwei Prozent zum 1. August 2025 und 1. Juni 2026 an. Ferner wird die Zeitspanne der Nachtarbeit generell um eine Stunde verlängert und zwar auf den Zeitraum von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Der Nachtzuschlag in dieser Zeit erhöht sich um fünf Prozentpunkte auf 20 Prozent. Um den gleichen Prozentsatz von 20 Prozent erhöht sich der in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu zahlende Zuschlag für Arbeit an Samstagen. Diese Regelungen sollen zum 1. Juli 2025 in Kraft treten.

    Zum gleichen Zeitpunkt würden die Zuschläge für Schicht- und Wechselschichtarbeit auf 210 Euro bzw. 310 Euro angehoben, der Schichtzuschlag zum 1. Januar 2026 dann noch einmal auf 310 Euro, womit die unterschiedliche Behandlung von Schicht- und Wechselschichtarbeit entfällt. Entfallen wird auch die Differenzierung zwischen ständiger und nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit und das Erfordernis, dass für den entsprechenden Zusatzurlaub Schicht- bzw. Wechselschicht zusammenhängend für vier bzw. zwei Monate geleistet werden muss.

    Die Regelungen zum sog. "Dienstplanvorlauf" von einem Monat und zur kurzfristigen Dienstplanänderung werden mit zehn Prozent auf Vollarbeit, Schicht- und Wechselschichtarbeit erstreckt.

    Die Laufzeit der Tarifeinigung würde am 31. Dezember 2026 enden.

    Die große Tarifkommission hat gestern Abend diese Entwicklung eingehend beraten und beschlossen, diesen Kompromiss den Mitgliedern zur Abstimmung vorzulegen. Bis zum Ablauf der Mitgliederbefragung, so der Beschluss weiter, werden die vorbereiteten Arbeitskampfmaßnahmen ausgesetzt. Es finden also zunächst einmal keine Arbeitsniederlegungen statt, auch nicht die für diese Woche am 15. und 17. Januar geplanten Zentralkundgebungen.

    Über die Details der Mitgliederbefragung werden wir noch gesondert berichten.