• Tarifeinigung mit dem Kreiskrankenhaus Demmin

    Tarifarbeit
    29.Januar 2025
    Der Marburger Bund und die Kreiskrankenhaus Demmin GmbH haben sich erneut auf einen neuen Tarifabschluss verständigt, nachdem die Entgelttabelle und gesondert kündbare Bestandteile des Tarifvertrages gekündigt wurden.

    Nach dem Auftakt Mitte Januar 2025 konnte in der Verhandlungsrunde am 22. Januar 2025 eine Einigung erzielt werden. Neben der Weiterentwicklung der Entgelttabelle konnten Verbesserungen hinsichtlich der arbeitsfreien Wochenenden und in Bezug auf die Verlässlichkeit des Dienstplans erzielt werden. 

    Im Einzelnen:

    Freie Wochenenden:

    Die bereits vorhandene Regelung zu den freien Wochenenden wird ab Februar 2025 modifiziert und dem TV-Ärzte/VKA angeglichen. Danach gilt, dass nur an zwei Wochenenden im Monat Arbeit angeordnet werden darf, und auch nur dann, wenn anderenfalls eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. Der halbjährliche Betrachtungszeitraum und das Antragsverfahren zur Übertragung auf das folgende Kalenderhalbjahr entfallen. Wird zukünftig an mehr als zwei Wochenenden im Kalendermonat Arbeit angeordnet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Wochenenden zusätzlich innerhalb der drei folgenden Kalendermonate zu gewähren. Gelingt das nicht, wird die an diesen Wochenenden geleistete Arbeit rückwirkend mit einem Zuschlag versehen. Dieser beträgt 10 Prozent der Vergütung bei jeder Form der Vollarbeit und Rufbereitschaft. Im Fall von Bereitschaftsdienst wird die als Arbeitszeit gewertete Zeit um 10 Prozentpunkte erhöht. Eine Ausnahme hiervon ergibt sich lediglich im Falle des ersten innerhalb des laufenden Kalendervierteljahres zusätzlich angeordneten Wochenendes. Dieses darf, ohne dass eine Gefährdung der Patientensicherheit vorliegt, ohne Ausgleich angeordnet werden. In jedem Fall ist unabhängig von allen Umständen immer mindestens ein Wochenende von jedweder Form der Arbeitsleistung freizuhalten. Die neue Regelung zu den Wochenenden entspricht nunmehr vollständig der des TV-Ärzte/VKA und bedeutet eine weitere Annährung des TV-Ärzte/Demmin an die bundesweit geltenden Bedingungen an kommunalen Krankenhäusern.

    Dienstplanung

    Ebenfalls ab Februar 2025 wird der Zuschlag für kurzfristiges Einspringen erhöht. Ein kurzfristiges Einspringen liegt vor, wenn zwischen der Dienstplanänderung und dem Antritt des Dienstes weniger als 72 Stunden liegen. Zukünftig beträgt der Zuschlag im Fall von Rufbereitschaft 15 Prozent der Rufdienstvergütung. Bis jetzt sind es lediglich 5 Prozent. Wird kurzfristig ein Bereitschaftsdienst übernommen, erhöht sich die als Arbeitszeit gewertete Zeit dieses Dienstes um 15 Prozent, auch hier beträgt der Wert derzeit nur 5 Prozent.

    Entgelttabelle:

    Mit dem Arbeitgeber konnten zudem Entgeltsteigerungen in einem Gesamtvolumen von 8,0 Prozent vereinbart werden, die sich an denen orientieren, die es mutmaßlich im Tarifbereich des TV-Ärzte/VKA geben wird. Danach erhöhen sich die Werte der Entgelttabelle in einem ersten Schritt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 um 2,5 Prozent und in einem zweiten Schritt ab dem 1. Januar 2026 um weitere 3,0 Prozent. Eine dritte Erhöhung der Entgelttabelle um weitere 2,5 Prozent tritt zum 1. Januar 2027 für weitere sechs Monate in Kraft, bis zum Laufzeitende am 30. Juni 2027.


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