• Klagewelle erreicht Verwaltungsgerichte in NRW

    Bereits 90 Klagen gegen die neue Krankenhausplanung
    30.Januar 2025
    Die nordrhein-westfälische Krankenhausreform wird die Verwaltungsgerichte beschäftigen. Sechs Wochen nach dem Versand der Feststellungsbescheide an die 328 Krankenhäuser sind bei den sieben Verwaltungsgerichten in Aachen, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster bis zum Ende Januar bereits 90 Klagen eingegangen, teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Düsseldorf mit.
    Sechs Wochen nach Versand der Feststellungsbescheide sind bereits 90 Klagen bei Verwaltungsgerichten in NRW eingegangen.
    Sechs Wochen nach Versand der Feststellungsbescheide sind bereits 90 Klagen bei Verwaltungsgerichten in NRW eingegangen.

    In den Feststellungsbescheiden wird definiert, welche Leistungsgruppen und somit welche Leistungen und Behandlungen die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen künftig erbringen dürfen. Bis zum 1. April 2025 müssen die Kliniken die neue Krankenhausplanung nach Leistungsbereichen und -gruppen umsetzen. Für ausgewählte Leistungsbereiche ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen.