Bereits 90 Klagen gegen die neue Krankenhausplanung
30.Januar
2025
Sechs Wochen nach Versand der Feststellungsbescheide sind bereits 90 Klagen bei Verwaltungsgerichten in NRW eingegangen.
In den Feststellungsbescheiden wird definiert, welche Leistungsgruppen und somit welche Leistungen und Behandlungen die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen künftig erbringen dürfen. Bis zum 1. April 2025 müssen die Kliniken die neue Krankenhausplanung nach Leistungsbereichen und -gruppen umsetzen. Für ausgewählte Leistungsbereiche ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen.