• BG Kliniken | Einigung in der zweiten Runde

    Mitgliederinformation für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte BG Kliniken
    30.Januar 2025
    Die zweite Runde der Tarifverhandlungen mit den BG Kliniken, die von vornherein für zwei Tage angesetzt war, brachte nach sehr intensiven, aber konstruktiven Verhandlungen nun ein Ergebnis:
    • Rückwirkend zum 1. Januar werden die Tabellenentgelte um 4 Prozent erhöht und jeweils auf den vollen 5 Euro Betrag gerundet bei einer Laufzeit von 13 Monaten bis zum 31. Januar 2026.
       
    • Ab dem 1. Oktober 2025 wird der Zeitraum des erhöhten Stundenentgelts, welches bislang für alle Dienstformen in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr gilt, ausgeweitet, und zwar
       
      • für die Tage von Montag bis Freitag auf zwischen 18 und 6 Uhr sowie
      • für Samstage und Sonntage auf zwischen 13 und 6 Uhr.

    Damit ist es gelungen, das bereits mit der Regelung des erhöhten nächtlichen Stundenentgelts begonnene System der besonderen Honorierung von Arbeit zu ungünstigen Zeiten ein bedeutendes Stück weiterzuentwickeln. Das erhöhte Stundenentgelt ist dabei Grundlage der Berechnung des Entgelts sämtlicher Arbeitsformen und der geltenden weiteren Zuschläge, was eine deutliche Aufwertung der Arbeit am Abend sowie an Samstag- und Sonntagnachmittagen bedeutet. In dieser Hinsicht wirkt sich auch besonders aus, dass – bereits als Bestandteil der letzten Tarifrunde – der Zuschlag für Vollarbeit an Samstagen (von 13:00 bis 20:00 Uhr) von 0,64 € pro Stunde auf 20 Prozent des (jetzt erhöhten) individuellen Stundenentgelts angehoben wurde.

    Die kurze Laufzeit der Einigung ermöglicht es zudem, bereits Anfang nächsten Jahres den Tarifvertrag sowohl im Hinblick auf die Entgelte als auch auf Strukturfragen weiterzuentwickeln.

    Zusätzlich haben sich MB und BG Kliniken auf den Abschluss eines Tarifvertrages zum Fahrradleasing verständigt. Außerdem sollen die Regelungen des TV-Ärzte BG Kliniken auf die ambulanten Einrichtungen im Konzern erstreckt werden.

    Die Tarifeinigung wird nun in unseren Tarifgremien bewertet und abgestimmt werden. Die mit der Arbeitgeberseite Erklärungsfrist hierzu läuft bis zum 21. Februar.

     

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