Teil dieser Einigung ist eine lineare Entgeltsteigerung rückwirkend zum April 2024 von 4,2 Prozent und eine weitere Erhöhung um 5,8 Prozent zum 1. Juli dieses Jahres.
Der weitere, wesentliche, Punkt der Einigung betrifft die Modifikation der Entgelttabelle. Bislang sah der Verlauf einer bisherigen Erwerbsbiographie beim MD vor, dass Beschäftigte nach Einstieg in das Vergütungssystem und zehn Jahren ihrer Tätigkeit die „Endstufe“ der jeweiligen Entgeltgruppe erreicht hatten. Zukünftig wird es möglich sein, bis zum altersbedingten Ausscheiden aus dem MD weitere Stufen und damit finanzielle Exspektanzen zu generieren. Dies erfolgt durch den Erwerb und Nachweis von Fortbildungspunkten die alle vier Jahre einen Aufstieg in sogenannte Kompetenzstufen ermöglichen – und dies ohne „Deckelung“ nach 10 Jahren. Für die notwendigen Fortbildungen werden die Beschäftigten unter Fortzahlung des Entgelts und Übernahme der erforderlichen Kosten freigestellt.
Schließlich wurde vereinbart, dass „dienstältere“ Beschäftigte, die sich bereits in der letzten Stufe des alten Systems befinden oder bis zum Jahr 2032 dort „hineinwachsen“, ein Wahlrecht haben: Danach können sie entweder – ganz normal – am neuen System teilnehmen und nach vier Jahren vom Aufstieg in die nächsthöhere Kompetenzstufe profitieren oder auf die Überleitung in das Kompetenzstufenmodell verzichten. In letzteren Fall erwerben sie einen Anspruch auf zwei zusätzliche freie Tage jährlich. Auf Initiative des MB wurde vereinbart, dass Beschäftigte, die ihre Erklärung über den Verzicht auf die Anwendung des Kompetenzstufen-Modells im Jahr 2025 oder 2026 abgegeben haben, einmalig berechtigt sind, ihre Erklärung zu ändern.
Klar dürfte sein, dass die neuen Regelungen einen erhöhten Erläuterungsbedarf mit sich bringen. Daher wurde – ebenfalls auf Initiative des MB – angeregt, gemeinsame Durchführungshinweise zu erarbeiten, die dann den Beschäftigten und Personalverantwortlichen der Medizinischen Dienste zur Verfügung gestellt werden können. Die Gespräche hierzu werden in Kürze aufgenommen. Alles Weitere zum Tarifabschluss können Sie unter maahs@marburger-bund.de in Erfahrung bringen.
Sollte es Fragen zur Umsetzung der Einigung oder zu den geplanten Maßnahmen geben, stehen wir Ihnen, neben den Juristinnen und Juristen unserer Landesverbände, selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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