Die Delegierten fordern die Landesregierung Hessen im Zuge der Umsetzung des KHVVG auf, das Patientenwohl im Fokus zu behalten sowie mögliche Folgen und unter anderem folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- eine qualitativ und quantitativ gute Patientenversorgung in allen Leistungsgruppen sowohl im städtischen als auch im ländlichen Bereich
- Folgeabschätzung bezüglich ärztlicher Arbeitsbelastung im stationären und ambulanten Bereich
- Erhalt einer ausreichend finanzierten qualifizierten ambulanten fachärztlichen Versorgung auch außerhalb von Klinik-MVZ
- eine Vorausberechnung der zu erwartenden erhöhten Verlegungsnotwendigkeiten zwischen Krankenhäusern und zu sektorenübergreifenden Versorgungszentren
- bedarfsgerechte Planung der Kapazitäten des Rettungsdienstes und der dafür notwendigen Ausbildungskapazität.
Bei der Umsetzung des KHVVG dürfe man Resilienzstrategien nicht aus dem Auge verlieren, so Dr. Susanne Johna, Delegierte und Vorsitzende des Bundesverbandes des Marburger Bundes. „Wir müssen fragen, wo sind die Kapazitäten in nationalen Krisen. Es ist fahrlässig, den Notfall nicht zu planen.“ Die Delegierten fordern das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege auf, bei der Umsetzung der Krankenhausreform auch die Vorbereitung für Krisenfälle zu berücksichtigen – unter anderem ausreichende Vorhaltung, Pläne für Krisenszenarien, Notfallübungen und ausreichend Medikamente und Medizinprodukte.
Auf Antrag des Marburger Bundes appellieren die Delegierte an das Ministerium im Zuge der Krankenhausreform und der damit vorgesehenen Leistungsgruppensystematik die ärztliche Weiterbildung nicht aus dem Auge zu verlieren und weiterhin flächendeckend anzubieten. Die Ärztinnen und Ärzte befürchten, dass die Reform dazu führen könnte, dass die nachfolgenden Medizinerinnen und Mediziner zukünftig ihre Ausbildungsstätte und damit auch den Arbeitgeber mehrfach wechseln müssen, um alle Weiterbildungsinhalte absolvieren zu können. Dies stört die Lebensplanung, insbesondere zu Zeiten der Familienplanung. Zudem machen arbeits- und rentenrechtliche Hürden den Wechsel derzeit unnötig schwer.
Für die Änderung der Weiterbildungsordnung sprach sich das Gremium ebenfalls aus: Ab dem neuen Jahr wird ein 80-Stunden-Kurs Psychosomatische Grundversorgung Teil der Weiterbildung Kinder- und Jugendmedizin sein.
Für eine ausreichende Finanzierung von Sprachermittlung im Umgang mit Patienten forderten die Delegierten die Bundes- und Landespolitik auf, diese gesetzlich zu verankern und den Zugang niederschwellig zu verankern, um mögliche medizinische Schäden und damit verbundene Kosten zu vermeiden.