Die Entgelttabellenwerte des TV-Ärzte/Vulpius Klinik werden ab 01.10.2016 um 2,3 %, ab 01.10.2017 um 2,0 % und ab 01.06.2018 um 0,7 % linear erhöht. Sie liegen somit nach wie vor größtenteils über den entsprechenden Werten im kommunalen Bereich.
Beide Seiten haben die Tariftexte inzwischen unterzeichnet.
Eine ausdrückliche Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte musste nicht in den Änderungstarifvertrag aufgenommen werden, da sich im TV-Ärzte/Vulpius Klinik diese Vergütung (ebenso wie die Zeitzuschläge) auf Basis des individuellen Stundenentgelts berechnet. Das individuelle Stundenentgelt des TV-Ärzte/Vulpius Klinik liegt ab Entgeltgruppe I Stufe 4 durchgehend über dem Bereitschaftsdienstentgelt des TV-Ärzte/VKA. Finanzielle Nachteile, die demzufolge lediglich die unteren Stufen der Entgeltgruppe I betreffen würden, werden durch eine bereits in der Vergangenheit integrierte tarifliche Regelung aufgefangen, derzufolge Ärzten ohne Facharztanerkennung die Bereitschaftsdienstvergütung mindestens auf Basis der Stufe 4 gezahlt wird. Somit liegen die Bereitschaftsdienstentgelte der Vulpius Klinik durchweg über den an kommunalen Krankenhäusern gezahlten Entgelten.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten und kann erstmals zum 31.01.2019 gekündigt werden.