• Beim Fehlermanagement setzen Ärztinnen und Ärzte mit Offenheit Signale

    Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
    07.Februar 2017
    Mainz
    mhe. Die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr insgesamt 97 ärztliche Behandlungsfehler festgestellt. Insgesamt 496 Patienten haben sich in 2016 an den Schlichtungsausschuss gewandt, weil sie nach einer ärztlichen Behandlung einen Fehler vermuteten. „Unser Schlichtungsausschuss nimmt jeden eingehenden Antrag von Patienten sehr ernst“, erklärt der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Günther Matheis, anlässlich der Vorlage der neuen Bilanz. „Die Zahl der Anträge ist im Vergleich zum Vorjahr konstant. Insgesamt wurden durch den Schlichtungsausschuss 374 Sachentscheidungen getroffen. Bei rund 26 Prozent dieser Entscheidungen bejahte der Schlichtungsausschuss einen Behandlungsfehler“, sagte Günther Matheis.

    „Jeder einzelne Fehler ist bedauerlich, aber setzt man die Zahlen der Behandlungsfehler beispielsweise in Relation zur Zahl aller landesweit erfassten Behandlungsfälle, so liegt der Fehlerquotient im Promillebereich. Die Quote der Arztfehler liegt etwa gleich hoch wie in den Jahren zuvor“, erinnerte Dr. Günther Matheis. Zur Erinnerung: Das Statistische Landesamt bilanzierte für 2015 insgesamt über 942.000 vollstationäre Behandlungen in rheinland-pfälzischen Kliniken und weitere 330.000 teilstationäre, vor- oder nachstationäre sowie ambulante Behandlungen in den gut 95 Krankenhäusern des Landes.

    Beim Fehlermanagement setzen Ärztinnen und Ärzte mit Offenheit Signale: ehrlich mit Fehlern umgehen und aus Fehlern lernen. Dies bietet eine große Präventionschance, Fehler künftig zu vermeiden und Patientensicherheit weiter auf sehr hohem Niveau zu gewährleisten, betonte der Kammerpräsident.

    „Eine hohe Qualität und Sicherheit lassen sich längerfristig nur erhalten, wenn jeder konsequent versucht, aus vermeidbaren Fehlern und vor allem aus Beinahe-Fehlern zu lernen“, erklärt Günther Matheis. „Dazu gehört auch, dass Fehler und Beinahe-Fehler nicht verschwiegen werden, sondern dass darüber gesprochen wird. Nur dies hilft, Schwachstellen aufzudecken und wirksame Strategien zur Fehlerprävention aufzubauen.“

    Seit mittlerweile 39 Jahren können sich Patienten, die in Rheinland-Pfalz behandelt worden sind, in Mainz an die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz wenden, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten. Dort erhalten sie ärztlichen Sachverstand und objektive Gutachten, um ihrem Verdacht auf den Grund zu gehen. Als bislang einzige Kammer hat die Landesärztekammer seit vielen Jahren stimmberechtigte Patientenvertreter in seinen Schlichtungsausschuss integriert. Insgesamt ist der Schlichtungsausschuss in Mainz mit fünf Mitgliedern besetzt: einem Juristen, zwei Fachärzten und zwei Patientenvertretern. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei.

    In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Schlichtungsstelle von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Und wird nach der Begutachtung doch noch der Rechtsweg beschritten, so werden die Gutachten überwiegend bestätigt. „All dies spricht für die neutrale und faire Arbeit im Schlichtungsausschuss“, sagte Dr. Günther Matheis.

    Zur Bilanz: Auch in 2016 betrafen etwa drei Viertel der Anträge die Krankenhäuser und ein Viertel den Bereich der niedergelassenen Ärzte. Im Krankenhausbereich kamen die meisten dieser Anträge aus der Unfallchirurgie (53 Fälle), der Allgemeinchirurgie (49 Fälle), der Orthopädie (46 Fälle), der Inneren Medizin (25 Fälle) und der Neurochirurgie (19 Fälle).

    Bei den Beschwerden handelte es sich 2016 in den Kliniken meistens um operativ durchgeführte Therapien (29 Fälle), bildgebende Verfahren in der Diagnostik (15 Fälle), Diagnostik/Anamnese/Untersuchung (15 Fälle), postoperative Therapiemaßnahmen (13 Fälle) sowie Dokumentation (8 Fälle). Die häufigsten Fehler kamen 2016 im Krankenhaus vor bei Sepsis (3 Fälle), bei Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen (3 Fälle) und bei Oberschenkelfrakturen (3 Fälle).

    Im ambulanten Bereich betraf es meist Glaukom (3 Fälle), Bandscheibenschaden (1 Fall) und Karposi-Sarkom (1 Fall).
    Im ambulanten Bereich betraf es besonders die Orthopädie (13 Fälle), die Innere Medizin (12 Fälle), die Augenheilkunde (11 Fälle), die hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte (9 Fälle) und die Allgemeinchirurgie (8 Fälle). Im ambulanten Bereich betraf es meistens Diagnostik, Anamnese/Untersuchung (7 Fälle), Diagnostik mit bildgebenden Verfahren (5 Fälle), Indikation (3 Fälle) konservative Therapien und operativ durchgeführte Therapien (je 3 Fälle).