Mehr als die Hälfte der Frauen (59,3 Prozent) hatte vor dem Abbruch mindestens ein Kind geboren. Darunter befanden sich 2 778 Frauen mit drei oder vier sowie weitere 386 Frauen mit fünf oder mehr Kindern.
In mehr als einem Drittel (38,8 Prozent) der Fälle erfolgte der Schwangerschaftsabbruch vor der siebten Schwangerschaftswoche; knapp drei Viertel (73,9 Prozent) aller Schwangerschaften wurden vor der neunten und 97,1 Prozent vor der zwölften Woche beendet.
96,5 Prozent der Abbrüche erfolgten im Anschluss an die gesetzlich vorgeschriebene Beratung. In den übrigen Fällen wurden 729 Frauen eine medizinische und vier Frauen eine kriminologische Indikation bescheinigt. Nur aufgrund dieser Ausnahmetatbestände ist ein legaler Abbruch auch nach der vollendeten zwölften Schwangerschaftswoche möglich.
96,8 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche wurden ambulant in Arztpraxen oder Krankenhäusern durchgeführt; 3,2 Prozent der Eingriffe wurden stationär in Krankenhäusern vorgenommen.