• Analyse der Arzthaftungsverfahren fördert Patientensicherheit

    Ärztekammer Westfalen-Lippe – Gutachterkommission
    23.März 2017
    Münster
    Die Zahl der neuen Anträge auf Prüfung von vermeintlichen Behandlungsfehlern und daraus resultierenden Haftungsansprüchen bei der Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. 2016 suchten 1.419 Antragsteller bei der Gutachterkommission eine außergerichtliche Streitbeilegung in einem Haftpflichtkonflikt mit Ärzten aus einer Klinik oder Praxis, 2015 waren es noch 1.587 Neuanträge. Der Rückgang der Antragszahlen entspricht dem bundesweiten Trend.

    Aus den Vorjahren wurden 1.716 offene Verfahren in das Jahr 2016 übernommen, zu denen die 1.419 Neuanträge 2016 hinzukamen. Die Gesamtzahl der Verfahren, die im Laufe des Jahres 2016 bearbeitet wurden, belief sich damit auf 3.135 Verfahren. 1.333 Verfahren wurden 2016 erledigt und 1.802 offene Verfahren in das Jahr 2017 übernommen. 878 Verfahren wurden mit einer Sachentscheidung abgeschlossen.

    Von den erledigten 1.333 Verfahren wurden 455 ohne Sachentscheidung abgeschlossen, weil die Verfahrensvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der von dem Behandlungsfehlervorwurf betroffene Arzt nicht in Westfalen-Lippe, sondern bei einer anderen Landesärztekammer gemeldet ist oder wenn der Behandlungsfehler länger als zehn Jahre zurückliegt.

    In den mit einer inhaltlichen Entscheidung abgeschlossenen Verfahren bestätigte die Gutachterkommission in 220 Fällen die Fehlervermutung eines Antragstellers und stellte einen Behandlungsfehler oder einen Aufklärungsmangel fest. In 158 Fällen hatte dieser Sorgfaltsmangel zu einem Gesundheitsschaden des Patienten geführt.

    In 62 Fällen konnte nicht mit der erforderlichen Gewissheit festgestellt werden, dass ein Gesundheitsschaden kausal auf den Behandlungsfehler zurückzuführen war. In 658 Verfahren wurde kein Behandlungsfehler festgestellt. 2016 betrafen die meisten entschiedenen Verfahren Unfallchirurgische, orthopädische oder allgemeinchirurgische Behandlungen.
    Im Jahr 2016 erlitten 64 Patienten einen vorübergehenden, leichten bis mittelschweren Gesundheitsschaden und zehn Patienten einen vorübergehenden, schweren Schaden. Einen leichten bis mittleren Dauerschaden erlitten 52 Patienten und 24 einen schweren Dauerschaden. Sieben Patienten starben nach einem Behandlungsfehler.

    Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst: „Komplikationen und unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen belasten Patienten und beteiligte Ärzte, wenn auch auf ganz unterschiedliche Weise. Sofern sich in diesem Zusammenhang die Frage nach einem ärztlichen Behandlungsfehler stellt, erwarten die Betroffenen zu Recht einen offenen, ehrlichen und fairen Umgang mit den Beanstandungen. Dabei ist die gezielte Analyse von Arzthaftungsverfahren ein wichtiges Instrument, die Patientensicherheit zu fördern.“ Die Verfahren bei der Gutachterkommission würden themenbezogen ausgewertet, sagte Theo Windhorst, und die Ergebnisse in anonymisierter Form in Printmedien und bei Fortbildungsveranstaltungen veröffentlicht, damit Ärzte in Krankenhäusern und Praxen Strategien zur Fehlervermeidung optimieren könnten.