Im Gegensatz dazu stehe die fundierte medizinische Qualifikation, beginnend mit dem Medizinstudium, der anschließenden Weiterbildung zum Facharzt sowie der späteren regelmäßigen Fortbildung, zu der die Ärzte verpflichtet seien. Hinzu komme laut Windhorst die Qualitätssicherung durch verschiedene Institutionen und die Ärzteschaft selbst. Damit werde gewährleistet, dass die Patienten stets mit dem aktuellen medizinischen Wissen behandelt und die hohen Standards in der Medizin gewahrt würden. „Wir tun dies alles im Sinne der Versorgung der Patienten“, sagte Kammerpräsident Theodor Windhorst.
„Man könnte aber meinen, dass Heilpraktiker Narrenfreiheit genießen. Das geht dann oft auf Kosten der kranken Menschen.“ Wer Heilpraktiker als Ersatz für ärztliche Versorgung verstehe, gehe ein hohes Risiko ein, „möglicherweise bis hin zum Tod“, so der Kammerpräsident. Windhorst fordert vom Gesetzgeber entsprechende gesetzliche Regelungen, „um die Versorgung von Patienten nicht in Scharlatanerie ausarten zu lassen“. Dies sei man den kranken Menschen schuldig. „Wir haben eine große Verantwortung für die Patienten. Die Ärzteschaft ist sich dieser Verantwortung bewusst und handelt auch danach.“