• Doppelstrukturen vermeiden - Ärzte-Registrierung bei Kammern ansiedeln

    Pressemitteilung
    Entlassmanagement
    26.April 2017
    „Die Registrierung ärztlicher Daten gehört in ärztliche Hände. Deshalb unterstützen wir mit Nachdruck den Vorschlag der Bundesärztekammer, das Ärzteverzeichnis für das Entlassmanagement der Krankenhäuser bei einer zentralen Stelle der Landesärztekammern anzusiedeln", bekräftigte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes, anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit zum Entwurf für ein Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen, in dessen Rahmen auch die Ärzte-Registrierung für das Entlassmanagement neu geregelt wird.

    „Es entbehrt jeder Logik, weitere Registrierungssysteme aufzubauen, wenn wir auf das Arztverzeichnis der Ärztekammern zurückgreifen können. Die Ärztekammern haben angeboten, ihre Verzeichnisstruktur auch für die Registrierung von Ärzten zu nutzen, die am Entlassmanagement der Krankenhäuser teilnehmen. Dieses Angebot erfüllt den Anspruch des Gesetzgebers mit wenig zusätzlichem Aufwand", sagte Johna. Gerade bei der Erhebung von Daten im Gesundheitswesen sollte jeder zusätzliche bürokratische Aufwand unbedingt vermieden werden.

    Zum Hintergrund: Nach bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben soll für alle Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen ein bundeseinheitliches Entlassungsprocedere etabliert werden. Zu diesem Zweck ist der Aufbau eines bundesweiten Verzeichnisses aller im Krankenhaus tätigen Ärzte vorgesehen, die Arzneimittel und andere Leistungen im Rahmen des Entlassmanagements verordnen oder eine etwaige Arbeitsunfähigkeit feststellen. Nach der bisherigen Vereinbarung von gesetzlicher Krankenversicherung und Kassenärztlicher Bundesvereinigung sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) lebenslange Arztnummern analog zur vertragsärztlichen ambulanten Versorgung vergeben und die Krankenhausärzte somit in das Registrierungssystem der KVen überführt werden. Der Marburger Bund begrüßt, dass diese systemfremde Regelung nun vom Tisch ist. Vertragsärztliche Vorgaben können nicht vollumfänglich auf Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements der Krankenhäuser übertragen werden.

    Laut dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sollen nunmehr der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft ein eigenes bundesweites Verzeichnis zur eindeutigen Identifikation aller verordnenden Ärzte einführen, die in der Regelversorgung und den Ambulanzen der Krankenhäuser tätig sind. Von den Ärzten sollen in dem Verzeichnis neben der Arztnummer das Datum jeweils von Staatsexamen, Approbation, Promotion, Facharztanerkennung sowie der Beginn und das Ende der Tätigkeit im jeweiligen Krankenhaus erfasst werden. Alle zugelassenen Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, die für den Aufbau und die Durchführung des Verzeichnisses erforderlichen Daten sowie Veränderung dieser Daten auch ohne Aufforderung zu übermitteln. Der Gesetzesantrag sieht ausdrücklich vor, dass mit dem Aufbau des Verzeichnisses auch ein Dritter beauftragt werden kann.