Die wichtigsten Festlegungen des Eckpunktepapiers sind eine lineare Entgelterhöhung in drei Stufen um insgesamt fünf Prozent und eine Erweiterung der Tabellenstruktur bis zum 30. September 2019. Dabei wird in der Entgeltgruppe der Ärzte (Ä1) rückwirkend eine bisher nicht vorhandene Stufe vier zum 1. April 2017 eingeführt, die ab dem vierten Dienstjahr in Kraft tritt. Auch die Entgeltgruppe der Oberärzte (Ä3) wird in der Stufe drei deutlich aufgewertet. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt, werden durch die Einführung einer siebten Stufe strukturelle Entwicklungsmöglichkeiten in der Entgeltgruppe Ä1 geschaffen. Diese tritt ab dem 11. Jahr in Kraft. „Die Umsetzung des Ergebnisses stellt zwar eine Herausforderung für die wirtschaftliche Balance der Charité dar, gleichzeitig verschafft uns die lange Laufzeit jedoch ausreichend Planungssicherheit", erklärt Prof. Dr. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité.
Darüber hinaus wurde die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen und deren Kostenübernahme durch die Charité tariflich festgelegt. Als Teil einer verbesserten Willkommenskultur wurde zudem ein Einführungstag vereinbart, der neue Beschäftige mit den Prozessen und Abläufen der Charité vertraut machen soll.
Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmungen beider Parteien, welche bis zum Ende Juli 2017 erfolgen soll.
Ihr Marburger Bund
Landesverband Berlin/Brandenburg e.V.
- Vorläufige Entgelttabelle Charité 2017(65.7 KB, PDF)