• Mehr Studienplätze verstetigt, neue Fakultät Bielefeld und Campus Siegen, aber auch Landarztquote und Bundesratsinitiative zum Arbeitszeitgesetz!

    Vertrag CDU-FDP-Koalition - NRW 2017
    19.Juni 2017
    Köln/Düsseldorf
    mhe. Gut fünf Wochen nach der Landtagswahl haben die beiden Koalitionspartner CDU und FDP am vorigen Freitag ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. In dem 125-seitigen Dokument sind zahlreiche Vereinbarungen enthalten, die Ärztinnen und Ärzte oder Patienten betreffen. Es geht u.a. um die Schaffung von mehr Rechtschutz für Ärzte beim Thema Gewalt gegen Kinder, die Ankündigung eines neuen Hochschulgesetzes, die Einführung von Studiengebühren für Studierenden aus Drittstaaten, die Etablierung eines neuen Wissenschaftstarifs an Hochschulen, die Begutachtung der Hochschulmedizin durch den Wissenschaftsrat, mehr Finanzmittel für die laufende Sanierung der Unikliniken, ein neues IT-Investitionsprogramm, den Masterplan 2020, die Verstetigung der 2011 durch den Hochschulpakt II und III geschaffenen gut 200 neuen Medizin-Studienplätze in NRW, die Errichtung einer Medizinischen Fakultät für 200-300 Studenten in Bielefeld, den neuen Campus Siegen für 25 zusätzliche Medizinstudenten, die Landarztquote, neue Auswahlkriterien für die Erlangung eines Humanmedizinstudienplatzes, die Stärkung der Selbstverwaltung freier Berufe, der Versorgungswerke und der Tarifautonomie, eine Bundesratsinitiative zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes innerhalb der Spielräume der europäischen Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung, die Erhöhung der Krankenhausinvestitionsfinanzierung und vieler weiterer Aspekte, die auszugsweise im Folgenden abgedruckt sind. Manche Vorhaben sind gegenüber bisherigen Medienberichten konkretisiert worden, einige aber noch immer recht vage formuliert. Den kompletten Koalitionsvertrag finden Sie im Anhang.

    Kinderschutz:
    Zur Verbesserung des Kinderschutzes will die neue Landesregierung den interkollegialen Ärzteaustausch zur Verhinderung von doctor-hopping und Gewalt gegen Kinder ermöglichen und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit geben.

    Hochschulfreiheit:
    Die neue Landesregierung will die Autonomie und die eigenverantwortliche Gestaltungskraft der nordrhein-westfälischen Hochschulen durch ein überarbeitetes Hochschulgesetz wiederherstellen. Hierzu soll das bestehende Hochschulgesetz sehr zeitnah und unter Mitwirkung der Hochschulen in einem effizienten und zügigen Verfahren im Sinne eines weiterentwickelten Hochschulfreiheitsgesetzes geändert werden. Es soll die Hochschulen in NRW schnell von zentraler Steuerung durch das Land und von unnötigem bürokratischen Aufwand befreien.

    Hochschulfinanzierung - Studiengebühren:
    Für eine Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den Hochschulen des Landes sind zusätzliche finanzielle Ressourcen unerlässlich. Zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen durch die Hochschulen verzichtet die neue Landesregierung jedoch auf die Einführung allgemeiner Studiengebühren.

    Stattdessen werden Studienbeiträge für Studierende aus Drittstaaten eingeführt. NRW orientier sich am „Baden-Württemberg-Modell“. Sogenannte „Bildungsinländer“ werden bei der Erhebung von Studienbeiträgen ausgenommen. Ebenso werden Ausnahmen für Studierende aus Entwicklungsländern, für anerkannte Flüchtlinge und für Studierende mit besonderen sozialen Härten ermöglicht. Hierbei sollen auch entsprechende Stipendienprogramme zum Einsatz kommen.

    Die zusätzlichen Einnahmen des Landes werden den Hochschulen ungeschmälert zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung gestellt.

    Karrierewege und -optionen:
    Das Forschungsland Nordrhein-Westfalen soll attraktiver werden für Hochqualifizierte aus dem Ausland und für internationale Forschungskooperationen. Hierzu will die neue Landesregierung das sehr erfolgreiche „NRW-Rückkehrerprogramm“ für herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland ausbauen.
    An den Hochschulen sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Weltrang lehren und forschen. Attraktive Arbeitsbedingungen sind dabei wichtige Voraussetzungen. Das gilt selbstverständlich auch bei der Vergütung. Veraltete Grundsätze der Vergütungsstruktur müssen aufgebrochen werden.

    Deshalb will die neue Landesregierung im Rahmen einer KMK-Initiative mit den Beteiligten einen Wissenschaftstarif entwickeln, um für Professorinnen und Professoren sowie für wissenschaftliche Mitarbeiter eine dem Wissenschaftssystem gerecht werdende Vergütung zu schaffen. Das „Professorinnenprogramm“ soll zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in unseren Hochschulen genutzt werden. Unter anderem sollen Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Umfeld der Hochschulen ausgebaut werden.

    Bauen und Investieren an unseren Hochschulen:
    Die neue Landesregierung will zusätzliche Investitionen in den Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen vornehmen, um den Erhalt der vorhandenen Bausubstanz der Hochschulen und Forschungsstandorte sicherzustellen. Ziel ist es darüber hinaus, die Hochschullandschaft im ganzen Land zu modernisieren und zu erweitern.

    Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen

    Begutachtung durch Wissenschaftsrat:
    Die neue Landesregierung will eine zeitnahe Begutachtung der nordrhein-westfälischen Hochschulmedizin durch den Wissenschaftsrat veranlassen. Ziel der Begutachtung ist eine Bestandsaufnahme der Leistungsfähigkeit in Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Zudem sind insbesondere die Infrastrukturausstattung (Geräte, Gebäude und IT-Infrastruktur) sowie die Governance-Strukturen zu begutachten. Ziel des Begutachtungsverfahrens durch den Wissenschaftsrat ist eine Stärkung und Profilierung aller bestehenden nordrhein-westfälischen Hochschulmedizinstandorte in Forschung, Lehre und Krankenversorgung.

    Bauliche Sanierung und Modernisierung der Unikliniken:
    Die bauliche Sanierung und Modernisierung der nordrhein-westfälischen Hochschulmedizinstandorte muss weiter vorangetrieben werden. Zur Ausfinanzierung des begonnenen Medizinischen Modernisierungsprogramms und zur Umsetzung der Masterplanungen der Universitätskliniken des Landes sind hierzu die Investitionsmittel für große Baumaßnahmen, Infrastruktur und Bauunterhaltung für die Zeit 2018 bis 2025 nochmals unter Berücksichtigung der Baupreisindexsteigerungen angemessen zu erhöhen.

    Im Rahmen der Umsetzung des Medizinischen Modernisierungsprogramms die Universitätskliniken zudem zusätzliche Flächen und Grundstücke. Die neue Landesregierung will die Universitätskliniken beim Erwerb von Grundstücken, die sich in Landeseigentum oder im Eigentum von Dritten befinden, unterstützen.

    IT-Infrastruktur der Universitätskliniken:
    Die Anforderungen an die IT-Infrastruktur der Universitätskliniken wachsen ständig. Dies resultiert aus dem enorm steigenden Digitalisierungsgrad in der Krankenversorgung und der Gesundheitsforschung sowie der rasant wachsenden Bedeutung der Medizininformatik. Ein nachhaltiger und zielgerichteter Ausbau der IT-Infrastruktur ist notwendig, um die Hochschulmedizin Nordrhein-Westfalens national und international wettbewerbsfähig zu halten und die Zukunft der Ärzteausbildung durch eine weitreichende Digitalisierung der Lehre zu sichern.

    Daher wird ein auf IT-Investitionen ausgerichtetes Investitionsprogramm aufgelegt. Zudem wird die neue Landesregierung die bislang erfolgreichen nordrhein-westfälischen Standorte im Bundesförderwettbewerb „Medizininformatik“ weiterhin unterstützen.

    Masterplans Medizinstudium 2020:
    Die neue Landesregierung unterstützt die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 und wird den Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene für eine neue Approbationsordnung unter Berücksichtigung der Interessen der nordrhein-westfälischen Medizinischen Fakultäten konstruktiv mitgestalten. Mit Blick auf den zusätzlichen Finanzbedarf für die Umsetzung des Masterplans 2020 wird ein angemessener Finanzierungsbeitrag des Bundes und der für die ärztliche Versorgung verantwortlichen Träger erwartet.

    Fortsetzung des Hochschulpaktes II und III – ca. 200 zusätzliche Studienplätze seit 2011
    Die bislang eingesetzten Hochschulpaktmittel II und III zur Schaffung zusätzlicher Medizinstudienplätze will die neue Landesregierung verstetigen und so zu einer nachhaltigen Erhöhung der Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen beitragen.

    Medizinische Fakultät Bielefeld I:
    In Ostwestfalen-Lippe will die neue Landesregierung am Hochschulstandort Bielefeld eine neue Medizinische Fakultät einrichten. Vorbild für die damit beabsichtigte Ausbildung zusätzlicher Medizinerinnen und Mediziner ist das sogenannte „Bochumer Modell“.

    Die Medizinerausbildung in Ostwestfalen-Lippe soll insbesondere darauf ausgerichtet sein, langfristig die ärztliche Versorgung auf dem Land zu verbessern. Hierzu soll bei diesem Vorhaben die Allgemeinmedizin und die Vernetzung mit akademischen Lehrkrankenhäusern und Arztpraxen auf dem Land eine besondere Bedeutung haben.

    Campus Siegen:
    Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Fläche will die neue Landesregierung in der Region Südwestfalen einen Modellversuch „Medizin neu denken“ starten. Danach sollen die Universitäten Bonn und Siegen künftig gemeinsam Mediziner ausbilden. Neben der klassischen Medizinerausbildung sollen gemeinsam mit dem DZNE Forschungsaktivitäten aufgebaut werden, die sich auf eine maximal mobile und stark digitalisierte Hochleistungs-Gesundheitsversorgung von der frühesten Kindheit bis zum hohen Alter insbesondere im ländlichen Raum konzentrieren.

    Das Modell setzt auf die Kooperation der beiden Basispartner Bonn und Siegen, schließt aber auch eine Zusammenarbeit mit der Universität Mainz sowie dem Erasmus Medical Center Rotterdam ein. Es wird erwartet, dass das zunächst auf fünf Jahre befristete Vorhaben neben dem Land auch vom Bund und der EU unterstützt wird und als „Nucleus“ in Nordrhein-Westfalen dienen kann.

    Zulassung zum Medizinstudium – neue Kriterien und zehnprozentige Landarztquote:
    Zur Gewinnung von Nachwuchs für eine flächendeckende hausärztliche Versorgung werden die Verfahren der Zulassung zum Medizinstudium in der Weise weiterentwickelt und erprobt, dass die ärztliche Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen spürbar verbessert werden kann.

    Hierzu soll in der Vergabeverordnung der Stiftung für Hochschulzulassung die Möglichkeit eröffnet werden, bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze vorab an geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in den genannten Regionen tätig zu sein.

    Die neue Landesregierung will darauf hinwirken, dass jenseits der Abiturnote auch andere Auswahlkriterien zur Erlangung eines Studienplatzes für die Humanmedizin stärker zur Geltung kommen.

    Freie Berufe - Selbstverwaltung - Versorgungswerke:
    Christdemokraten und Freie Demokraten stehen an der Seite der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen. Sie sind Dienstleister im öffentlichen Interesse. In Nordrhein-Westfalen sind knapp eine Million Menschen im Bereich der Freien Berufe tätig. Gerade für den ländlichen Raum sind die Praxen, Kanzleien oder Apotheken ein unverzichtbarer Teil der Infrastruktur. Sie tragen zur Entwicklung und Sicherung unseres Gemeinwesens bei und versorgen die Bevölkerung mit notwendigen und hochwertigen Dienstleistungen.

    Die Freien Berufe sind ein wichtiger Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft. Die neue Landesregierung will die Freien Berufe in NRW weiter stärken. Ihre Selbstverwaltungsstrukturen und ihre Versorgungswerke haben sich bewährt und wirken stabilisierend. Einer Aufweichung dieser Strukturen will die neue Landesregierung daher genauso entgegentreten wie einer Absenkung der hohen Ausbildungsstandards.

    Arbeit:
    Die Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern und Beschäftigten und auch das Miteinander von Anteilseignern und Arbeitnehmervertretern im Rahmen der Mitbestimmung haben sich bewährt. Die neue Landesregierung will die Tarifautonomie sowie die Verantwortung von Tarif- und Betriebspartnern stärken. Das ist auch der richtige Weg, um die wohlerprobte Tarifbindung zu stärken. Die Soziale Marktwirtschaft lebt auch und gerade vom Engagement in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden und wir begrüßen dieses Engagement ausdrücklich.

    Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes:
    Die neue Landesregierung will die Chancen der Digitalisierung nutzen und deshalb über eine Bundesratsinitiative das Arbeitszeitgesetz flexibilisieren. Die innerhalb der Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung vorhandenen Spielräume wollen will die neue Landesregierung nutzen und die Tarifpartner innerhalb dieses Rahmens eigene Regelungen treffen lassen.

    Arbeitsschutz:
    Der Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen sichert gesunde Arbeitsplätze, trägt zu fairen Wettbewerbsbedingungen bei und entlastet so langfristig die sozialen Systeme. Die Arbeitsschutzverwaltung garantiert durch risikogesteuerte Aufsicht und gezielte Schwerpunkte, aber auch als kompetenter Ansprechpartner für Beschäftigte und Unternehmen beim Thema Arbeitsschutz die Grundlage für gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie die Gesunderhaltung der Beschäftigten.

    Gesundheit:
    Das oberste Ziel der Gesundheitspolitik ist die Sicherstellung einer guten Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen, unabhängig von Wohnort und Einkommen. Die neue Landesregierung setzt sich für eine Gesundheitsversorgung ein, die den Bürgern in der höchstmöglichen Qualität und Erreichbarkeit zur Verfügung steht und die gleichzeitig allen Beschäftigten im Gesundheitswesen gute Arbeitsbedingungen und eine zukunftssichere Beschäftigung bietet.

    Bürokratieabbau:
    Die neue Landesregierung will bestehende Gesetze, Verordnungen und andere Vorgaben des Landes auf die Möglichkeit zur Reduzierung von Dokumentationspflichten überprüfen, um den Menschen wieder mehr in den Mittelpunkt zu stellen.

    Krankenhäuser, Krankenhausplanung und Ärztemangel:
    Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen weisen in der medizinischen Versorgung eine hohe Qualität auf. In Zukunft wird es jedoch immer schwieriger, eine ausreichende Zahl von gut qualifizierten Ärzten und Pflegekräften zu finden. Gleichzeitig müssen unsere Krankenhäuser den Anforderungen einer älter werdenden Gesellschaft, der Zunahme altersbedingter Krankheiten und Operationen, einem höheren Anteil von Menschen mit Demenz oder Behinderungen und der zunehmenden Resistenz von Krankenhauskeimen gerecht werden.

    Die Digitalisierung stellt unsere Krankenhäuser vor große Herausforderungen, eröffnet aber auch neue Chancen. NRW braucht daher für eine hochwertige, innovative, flächendeckende und wohnortnahe Patientenversorgung besonders leistungsfähige Krankenhausstrukturen.

    Unzureichende Investitionskostenförderung:
    In Nordrhein-Westfalen leiden die Krankenhäuser erheblich unter der unzureichenden Investitionskostenförderung durch das Land. Parallel zu einer aktiven Krankenhausplanung will die neue Landesregierung deshalb die Mittel zur Krankenhausinvestitionsfinanzierung im Rahmen eines Sonderprogramms erhöhen und zielgerichtet einsetzen. Das Land wird damit seinen Verpflichtungen zur Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser besser nachkommen mit dem Ziel, nachhaltig eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

    Die deutliche Anhebung der Investitionskostenförderung durch das Land muss zwingend mit der Einleitung von Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft verbunden werden, die zu mehr Qualität und Effizienz, zu kooperativen Strukturen in der medizinischen Versorgung und zu guten Arbeitsbedingungen für das Personal führen. Die neue Landesregierung begrüßt und unterstütz daher auch trägerübergreifende Verbünde, die sich bereit erklären, gemeinsam in einer zu definierenden Region das notwendige Versorgungsangebot sicherzustellen bei gleichzeitiger Reduktion der Anzahl von mehrfach ohne Notwendigkeit vorgehaltenen Fachabteilungen. Als Folge der demografischen Entwicklung haben wir einen zunehmenden Bedarf an Medizin für ältere Menschen. Deshalb müssen die Altersmedizin und die Gerontopsychiatrie besondere Schwerpunkte darstellen.

    Hausärztliche Versorgung - Medizinische Fakultät Bielefeld II:
    Hausärzte sind die Basis jeder medizinischen Versorgung. Die neue Landesregierung wird die Landesförderung für Niederlassungen in Gemeinden mit der Gefahr von Versorgungslücken fortführen, um eine wohnortnahe ambulante Versorgung im ländlichen Raum zu sichern.

    Ziel der neuen Landesregierung ist es, die Zahl der Fachärzte für Allgemeinmedizin unter den Absolventen erheblich zu erhöhen. Die neue Landesregierung fördert den Aufbau einer medizinischen Fakultät OWL in Bielefeld mit dem Schwerpunkt Allgemeinmedizin. Hier sollen in Kooperation mit den Kliniken der Region 200 bis 300 neue Medizinstudienplätze entstehen. Zeitnah sollen an den medizinischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen Professuren für Allgemeinmedizin (W 3) etablieren werden. Die neue Landesregierung will die Universität Witten/Herdecke im Bereich der Ärzteausbildung aktiv weiter unterstützen.

    Gesundheitsberufe:
    Die neue Landesregierung will sich für eine moderne und zeitgemäße Weiterentwicklung nicht-akademischer Gesundheitsberufe einsetzen. Das Berufsbild der Hebammen und ihre wichtige Bedeutung für Eltern muss gestärkt werden. Die neue Landesregierung wird sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Hebammen einsetzen.

    Notfallversorgung:
    Die neue Landesregierung strebt eine partnerschaftliche Lösung zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten für die Notfallversorgung an. Bestehende Hemmnisse bei der Fort- und Ausbildung zum Notfallsanitäter sollen schnellstmöglich beseitigen werden.

    Prävention und Versorgungsstrukturen:
    Nordrhein-Westfalen wird sich aktiv an der Umsetzung des Präventionsgesetzes beteiligen. Eine stärkere Berücksichtigung von Geschlechteraspekten soll in allen Versorgungsbereichen unterstützt werden: von der Prävention über die Diagnostik und Therapie bis zur Rehabilitation und Pflege. Dazu zählen auch spezifische Angebote zur Förderung der Männergesundheit. Die Ausrichtung des Kompetenzzentrums „Frauen und Gesundheit“ wird die neue Landesregierung in diesem Sinne einer geschlechtergerechten Gesundheit erweitern.

    Die Prävention sexuell übertragbarer Infektionen einschließlich HIV/AIDS ist ein wichtiges, im Infektionsschutzgesetz verankertes Aufgabengebiet des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Laufende Programme sollen weiter unterstütz und entwickelt werden.

    Impfen:
    Die neue Landeregierung setzt sich für eine deutliche Verbesserung der Impfquoten ein, um gefährliche Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Masern endgültig auszurotten. Entsprechende Konzepte und Kampagnen sollen erarbeiten werden. Die neue Landeregierung will aufsuchende Impfangebote mit Hilfe einer Rahmenvereinbarung stärken, die eine Kostenbeteiligung der Krankenkassen beim aufsuchenden Impfen durch den öffentlichen Gesund-heitsdienst sichert.

    Hospize:
    Das bürgerschaftliche Engagement in der Hospiz- und insbesondere in der Kinder- und Jugendhospiz wertschätzt und würdigt die neue Landesregierung. Daher will sie die Hospiz- und Palliativversorgung als wichtiges Versorgungsinstrument in einer besonders schwierigen Lebensphase optimieren und den Bedarfen anpassen. Dabei wird auf eine Vernetzung mit Hausärztinnen und Hausärzten gesetzt.

    Zentren für seltene Krankheiten:
    Die neue Landeregierung wird den Aufbau von Zentren für seltene Krankheiten in Zusammenarbeit mit den Akteuren des Gesundheitssystems unterstützen, um den betroffenen Menschen eine gute Versorgung zu ermöglichen.

    Psychotherapeutische Versorgung:
    Die neue Landeregierung wird sich dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage der Krankheitshäufigkeit bedarfsgerecht weiterentwickelt wird.

    Telemedizin:
    Die neue Landeregierung will die Chancen der Telemedizin und der Telematikinfrastruktur nutzen, wie zum Beispiel durch Online-Sprechstunden und eine Fernüberwachung von Vitalwerten. Wirksame Aktionskampagnen sollen viele Menschen animieren, in regelmäßigen Abständen ihre Kenntnisse der Ersten Hilfe aufzufrischen. Vorhandenen Angebote zur Wiederbelebung durch Laien wie die Telefonreanimation mit Hilfe der Rettungsdienstleitstellen  oder Ersthelfer-Apps sollen ausgebaut werden. Durch die Unterrichtung an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen soll die Bereitschaft zur Ersten Hilfe und Wiederbelebung von Anfang an gefördert werden.

    Organspende:
    Organspende rettet Leben. Die neue Landeregierung will die Aufklärung und Information aller Menschen über die Organspende in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organspende, den Ärztekammern und den Krankenhäusern intensivieren.

    Suchtkrankheiten:
    Suchtkrankheiten zerstören soziale Bindungen und nehmen gerade jungen Menschen Lebenschancen. Die Prävention hat in unserer Drogenpolitik deshalb Vorrang. Die neue Landeregierung setzt sich für wirksame Aufklärungsprogramme in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Schule ein. Die neue Landeregierung will allen Menschen umfassende Hilfe leisten, um zu einem drogen- und suchtfreien Leben zu finden, und entsprechende Programm weiter fördern.