„Salbungsvolle Worte haben die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst schon häufig gehört – jetzt müssen den Worten endlich Taten folgen. Die Ärzte im ÖGD haben Anspruch darauf, ihre Leistungen entsprechend dem Niveau der arztspezifischen Tarifverträge für Kliniken vergütet zu bekommen“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, anlässlich der heutigen Gesundheitsministerkonferenz der Länder in Bremen. Die öffentlichen Arbeitgeber seien aufgefordert, entsprechende Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund aufzunehmen.
Die hochqualifizierte und engagierte Arbeit der Ärztinnen und Ärzte im ÖGD findet bislang keinen Niederschlag in ihren tariflichen Arbeits- und Entgeltbedingungen. Zwar hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder in früheren Beschlüssen die unzureichende tarifliche Regelung der Arbeits- und Entgeltbedingungen kritisiert und die öffentlichen Arbeitgeber nachdrücklich zum Abschluss arztspezifischer Regelungen aufgefordert. Dieser Aufforderung sind die Arbeitgeber aber bisher nicht nachgekommen.
Die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst leisten bei der Gefahrenabwehr, dem Infektionsschutz, bei schulischen Eingangsuntersuchgen und der Gesundheitsförderung unschätzbare Dienste. „Bereits jetzt gibt es aufgrund der unzureichenden Bezahlung der Ärzte im ÖGD einen erheblichen Personalmangel – ohne entsprechende Änderungen droht der ÖGD weiter auszubluten. Dann gerät aber auch der Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Gefahr“, warnte Botzlar. Die Anzahl der Ärzte im ÖGD ist in den vergangenen 20 Jahren um etwa ein Drittel auf aktuell rund 2.500 zurückgegangen.
ÖGD-Ärzte verdienen im Durchschnitt etwa 1.000 Euro pro Monat weniger als ihre Kollegen in den Kliniken. Ursache dafür sind unterschiedliche Tarifregelungen. Während für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern der vom Marburger Bund mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ausgehandelte Ärzte-Tarifvertrag gilt, werden Ärzte in Gesundheitsämtern nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt.