• Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz

    19.Juli 2017
    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    seit 2 Jahren müssen wir uns mit dem so genannten Tarifeinheitsgesetz beschäftigen, über das nun das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Ein Gesetz, das ursprünglich gedacht war, die Rechte insbesondere von kleineren Gewerkschaften zu beschneiden, wurde zwar nun in wesentlichen Teilen bestätigt, allerdings nicht ohne es mit wesentlichen Auflagen zu flankieren. Dies führt zu der ungünstigen Situation, dass nach dem Urteil aus Karlsruhe mehr Fragezeichen bestehen als vorher. Ich wende mich daher heute an Sie, um wichtige Punkte klar zu stellen und um Ihnen den weiteren Weg des Marburger Bundes vorzuzeigen.
    1. Alle bisher geschlossenen Tarifverträge des Marburger Bundes behalten ihre Gültigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat dies explizit betont.
    2. An der Existenzberechtigung auch kleinerer Gewerkschaften, darf nach dem Urteil nicht gezweifelt werden. Insbesondere behalten alle Gewerkschaften, auch der Marburger Bund, weiterhin das bisher geltende Streikrecht zur Durchsetzung ihrer Interessen.
    3. Problematisch kann es dann werden, wenn in einem Krankenhaus neben dem Marburger Bund Verdi als weitere Gewerkschaft das Vertretungsrecht für die Ärzteschaft für sich beansprucht. Dann kann es zu dem Fall kommen, dass in diesem Krankenhaus ermittelt werden muss, welche Gewerkschaft die meisten Mitglieder zählt und somit als Mehrheitsgewerkschaft einen Tarifvertrag für die Arbeitnehmer aushandeln darf. Allerdings, und das muss hierbei betont werden, tritt dies nur dann in Kraft, wenn sich die Gewerkschaften untereinander nicht einig sind.
    4. Wenn der Marburger Bund und Verdi ihre Zuständigkeiten gegenseitig anerkennen, dann findet das Tarifeinheitsgesetz keine Anwendung und der Marburger Bund wird weiterhin wie bisher eigenständige Tarifverträge für die Ärzteschaft vereinbaren.
    5. Alle Gremien des MB auf Landes- und Bundesebene arbeiten aktuell daran, die teils unklare Lage durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu beheben. Dabei finden auf allen Ebenen Gespräche statt, um insbesondere auch zu klären, ob es möglich ist, mit Verdi die notwendige Übereinstimmung zu finden. Da Verdi selber gegen das Tarifeinheitsgesetz geklagt hat, sehe ich gute Chancen, eine solche verbindliche Verabredung zu finden.

    Ich hoffe, mit dieser kurzen Zusammenfassung, Ihnen ein wenig Klarheit über die aktuelle Situation verschafft zu haben. Trotz des Tarifeinheitsgesetzes besteht die Möglichkeit, dass alles so bleibt wie es war und ist. Sollte allerdings insbesondere mit Verdi keine Übereinstimmung gefunden werden, dann müssen wir uns neu aufstellen und uns vielleicht auch als Gewerkschaft verändern, um zukünftig gesichert die Mehrheitsgewerkschaft in den Krankenhäusern zu sein. Wir werden dies in den nächsten Wochen und Monaten zu entscheiden haben.

    Wir als Landesverband werden das Thema: „Zukunft unseres Verbandes" auf unserer Delegiertenversammlung am 20. September und ggf. auf einer weiteren DV am 18. Oktober diskutieren und das Ergebnis in die Entscheidungsfindung im Bundesverband auf der Hauptversammlung am 3./4. November einfließen lassen.

    Gleich welchen Weg wir hierbei einschlagen, als Arztgewerkschaft brauchen wir jede Ärztin und jeden Arzt als Mitglied. Ein hoher Organisationsgrad unseres Verbandes wird uns helfen, den richtigen Weg zu finden und auch durchzusetzen. Nur so erreichen wir, dass unser Marburger Bund Ihre starke Arztgewerkschaft ist und bleibt!

    Ihr

    Dr. Peter Bobbert
    Landesvorsitzender und
    Mitglied im Bundesvorstand