25.Juli
2017

Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes
„Wir wollen jetzt mit der Gewerkschaft Verdi klären, ob sie prinzipiell dazu bereit ist, auf die Verdrängung zu verzichten“, kündigte Henke an. „Vom Ergebnis hängt ab, ob wir künftig eigenständig Mehrheiten in den Betrieben anstreben müssen.“
Zwar seien auch die Arbeitgeber an der Entscheidung über den Verzicht auf Anwendung des Gesetzes zu beteiligen. „Die Frage ist aber Teil der Tarifverhandlungen und kann zum Gegenstand von Arbeitskämpfen werden“, betonte Henke. Außerdem habe das Gericht klargestellt, dass das Streikrecht ein genuiner Bestandteil der gewerkschaftlichen Betätigung sei und auch für die Minderheitsgewerkschaft gelte.