• Tarifeinigung mit der Universitätsmedizin erzielt

    Tarifverhandlungen an den Universitätskliniken Rostock und Greifswald
    18.Oktober 2017
    Am vergangenen Mittwoch, 11.10.2017 haben sich die Universitätsmedizin Rostock und Greifswald und der Marburger Bund in konstruktiver und zielorientierter Atmosphäre auf ein Tarifergebnis verständigt, nachdem die bisherigen tariflichen Regelungen fristgemäß zum 30.06.2017 gekündigt wurden. Die Einigung sieht lineare Steigerungen der Entgelttabelle um insgesamt 5,0 v.H. in drei Schritten vor. Rückwirkend zum 01.07.2017 steigen die Tabellenentgelte um 2,0 v.H., nach zehn Monaten zum 01.05.2018 um weitere 2,0 v.H. und letztlich erfolgt eine Erhöhung um 1,0 v.H. zum 01.03.2019 für weitere zehn Monate bis zum 31.12.2019.

    Eine Kernforderung in dieser Verhandlungsrunde stellte die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zur objektiven Dokumentation der Arbeitszeit dar. Hier konnte sich der Marburger Bund dahingehend durchsetzen, dass die in der Krankenversorgung erbrachten Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte zukünftig durch elektronische Verfahren zu dokumentieren sind. Darüber konnte eine Einigung für die Aufnahme einer tariflichen Regelung erzielt werden, wonach im Rahmen von Mitarbeiterjahresgesprächen Forschungszeiten und deren konkreter Inhalt festgelegt werden.

    In einem weiteren Punkt, der Berechnungsgrundlage für geleistete Überstunden, konnte der Marburger Bund ebenfalls seine Vorstellungen in weiten Teilen umsetzen. Bislang wurde für die Bezahlung der einzelnen Überstunde das individuelle Stundenentgelt herangezogen, jedoch nur bis zur Grenze der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe. Der Verhandlungskommission ist es nun durch die Anhebung auf die maximale Stufe 4 der jeweiligen Entgeltgruppe gelungen, diese Begrenzung deutlich nach oben zu verschieben, so dass die Berufserfahrung auch bei den Überstunden stärker berücksichtigt wird. Die Tarifvertragsparteien sind sich zudem einig, dass in der nächsten Tarifverhandlungsrunde über die Erweiterung des Geltungsbereichs verhandelt wird.

    Sowohl hinsichtlich einer Erweiterung des Geltungsbereiches in der jetzigen Tarifrunde als auch hinsichtlich der weiteren Forderungen konnte sich der Marburger Bund nicht durchsetzen. Insbesondere bei der Behandlung von Oster- und Pfingstsonntagen als zuschlagspflichtige Feiertage und der Beseitigung der Begrenzung des Zuschlags für Arbeit an Samstagen auf die Zeit zwischen 13.00 und 21.00 Uhr sah sich die Arbeitgeberseite bedauerlicherweise nicht in der Lage, den Ärztinnen und Ärzten ein Angebot zu unterbreiten.

    Die Einigung sieht eine Gesamtlaufzeit bis zum 31.12.2019 vor und steht noch unter dem Vorbehalt der jeweiligen Gremienzustimmung.

    Beide Tarifvertragsparteien bewerten den Tarifabschluss gleichwohl als tragfähiges Ergebnis für die kommenden gut zwei Jahre, welches zu einer adäquaten Anpassung der Arbeits- und Vergütungsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte einerseits und zum Erhalt der Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit in Zeiten des Ärztemangels anderseits führt.  

    Für Fragen zum Tarifabschluss stehen wir Ihnen gerne unter service@marburger-bund-mv.de zur Verfügung.