Das wurde geschickt verschleiert durch eine Entgelterhöhung, die in ihrer Höhe völlig inakzeptabel ist. Dieser Beschluss war ohne die Dienstnehmer zusammen mit einem in der Sache überforderten Schlichter zustande gekommen.
Die Juristen unseres Marburger Bund-Landesverbandes haben krasse Formfehler der Dienstgeber und Schlichter im Frühjahr sofort aufgedeckt und abgemahnt. Der Vorschlag von uns, die ,Resettaste‘ zu drücken und neu zu verhandeln, haben die Dienstgeber abgelehnt. Zu sehr waren sie von dem Gedanken beseelt, zusammen mit dem Schlichter die AVR nun ohne die Dienstnehmer zu gestalten. Ein gewaltiger Irrtum!
Das hat nun dazu geführt, dass der AVR-Zug im April 2017 entgleist ist und die Dienstnehmerseite das Kirchengericht angerufen hat. Es ist höchst erfreulich, dass dies nun einen Tag nach dem Buß- und Bettag und rund vier Wochen vor Weihnachten den Dienstnehmern Recht gegeben hat.
Nun müssen die Dienstgeber erklären, wie sie die Rechtsbrüche heilen wollen. Die Entscheidung des Kirchengerichts hat dafür gesorgt, dass der ARK-Zug wieder auf den Schienen steht. Die Dienstnehmerseite hat signalisiert, dass sie konstruktiv daran mitwirken will, dass der Zug auch seine Ziele erreicht und nicht gegen den nächsten Prellbock fährt. Das hängt allerdings von einem erheblichen Einigungswillen der Dienstgeber ab, der sich ganz sicher in Zahlen ausdrücken muss. Konkret: Die negativen finanziellen Auswirkungen des nun gekippten Schlichterspruchs vom April müssen ausgeglichen werden! Unser Standpunkt ist klar.
Der Marburger Bund will den Dritten Weg nicht. Das haben wir in zahlreichen Hauptversammlungen festgelegt. Wir wollen Tarifverträge mit einem uneingeschränkten Streikrecht auch an kirchlichen Krankenhäusern! Bis das erreicht ist, werden wir nicht lockerlassen, in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen unsere Argumente und Forderungen vorzubringen und für bessere Bedingungen zu kämpfen. Denn, wer, wenn nicht wir, soll das für die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen tun? Unzählige Einzelerfolge und nun dieser Erfolg vor dem Kirchengericht geben uns Recht und machen uns weiterhin Mut.
Zum Autor:
Dr. med. Karlheinz Kurfess ist Mitglied der Dienstnehmerseite in der ARK-DD und ARK RWL.