Verfassungswidrig seien die Regelungen nur insoweit, als das Vorkehrungen zum Schutz der Belange der Minderheit im Mehrheitstarifvertrag fehlen – soll heißen: im ver.di-Tarifvertrag, der auch Ärzte erfasst, müssen Vorkehrungen getroffen werden. Zudem muss der Arbeitgeber informieren, dass er Tarifverhandlungen mit ver.di auch für die Ärzte aufnimmt.
Da ist es auf der einen Seite gut, dass wir in unserem Bundesland oft die einzige Gewerkschaft sind, die mit Krankenhäusern Tarifverträge abschließt, so dass der Verdrängungsfall gar nicht eintreten kann. Auf der anderen Seite haben der Marburger Bund und die Gewerkschaft ver.di eine Vereinbarung getroffen, die verhindert, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft verdrängt werden kann. Diese Möglichkeit, die Wirkungen des Tarifeinheitsgesetzes auszuschließen, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zugelassen. Der Ausschluss der Verdrängungswirkung wird ab jetzt als weitere Tarifforderung gegenüber den Arbeitgebern erhoben.
Der eingeschlagene tarifpolitische Weg des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern wurde deshalb auch mit dem Tarifeinheitsgesetz im Jahr 2017 konsequent weiter beschritten. In diesem Jahr konnten weitere Tarifgebiete erschlossen werden, so erstmals mit einer Einrichtung des bundesweit agierenden MediClin Konzerns, der Dünenwald Klinik auf Usedom, mit der ein arztspezifischer Tarifvertrag abgeschlossen wurde. In diesem ging es neben einer auskömmlichen Vergütung in erster Linie um die Themenkomplexe Arbeitszeit, Begrenzung der Arbeitsbelastung und die Reglementierung der Sonderformen der Arbeit. Dass der Bereich Arbeitszeit vielerorts ein Kernthema ist, zeigt auch der Tarifabschluss mit der Universitätsmedizin Rostock und Greifswald, in dem mit der Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zur objektiven Dokumentation der Arbeitszeit eine Hauptforderung durchgesetzt werden konnte. Mit der Asklepios-Klinik in Pasewalk wird zudem eine weitere Einrichtung mittelfristig unter die Geltungsbereiche der Konzerntarifverträge fallen.
Die 28. Hauptversammlung des Landesverbandes wählte im Oktober einen neuen Landesvorstand. An der Spitze wurde Dr. Thomas Jäckle als Vorsitzender für die nächsten drei Jahre ebenso bestätigt wie seine beiden Stellvertreter Dr. Jörg Allrich und Dr. Bernhard Beleites. Die Vorstandsarbeit ist damit weiterhin von Kontinuität und einem hohen Maß an Effizienz geprägt.
Zahlreiche Veranstaltungen zu verschiedenen Themen stießen vielerorts auf reges Interesse. So begleitete der Landesverband Events des Health and Care Office für ausländische Ärzte, führte PJ-Seminare zu den Themen Haftung und Berufseinstieg durch und richtete zum Semesterbeginn mit seinem Partner, der Universitätsbuchhandlung Hugendubel, erneut das „Erstsemesterfrühstück“ aus.
Die weiterhin sehr gute und erfolgreiche Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Moritz war auch in diesem Jahr sehr bereichernd. Zahlreiche Frage- und Problemstellungen konnten im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung aber auch vor den Arbeitsgerichten zum Wohle der Mitglieder gelöst werden. Zudem beging unsere Büroleiterin Ute Germar im Februar ihr 25-jährige Dienstjubiläum. Sowohl ihr als auch Dr. Moritz gilt unser besonderer Dank.
Wir danken zudem allen Mitgliedern, die sich auch in diesem Jahr in den Landes- und Bundestarifkommissionen, in den Betriebsräten, Personal- und Mitarbeitervertretungen für die Ärzteschaft und den Marburger Bund eingesetzt haben. Nur mit diesem Engagement sind wir eine starke Interessenvertretung. Allen Mitgliedern wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2018.
Ihr Marburger Bund
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.