Laut heutigem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verletzt das bisherige Auswahlverfahren zum Medizinstudium die Chancengleichheit der Studierenden und ist in einigen Bereichen mit dem Grundgesetz unvereinbar. Bund und Länder müssen nun, so das Urteil, bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neben der Abiturnote neu regeln. Unter anderem müssten zur Wahrung der Chancengleichheit Eignungsgespräche an Universitäten bundesweit in „standardisierter und strukturierte Form" stattfinden.
Das Urteil der Karlsruher Richter stützt die langjährige Forderung der Landesärztekammer nach Auswahlverfahren für Medizinstudierende, deren grundsätzliches Ziel es sein sollte, „echte Talente und Befähigungen aufzudecken, um fachliche und menschliche Voraussetzungen für den Arztberuf zu erkennen“.
So müssten beim Auswahlverfahren das Persönlichkeitsprofil des Studienplatzbewerbers, einschlägige Berufsausbildungen sowie soziales Engagement stärker berücksichtigt werden, fordert der Ärztekammer-Präsident. „Die jetzige Zahl der Studienplätze reicht einfach nicht aus, um den künftigen Bedarf an Ärztinnen und Ärzten zu decken. Wir sollten jedoch genügend Ärztinnen und Ärzte selbst ausbilden und nicht Ärztinnen und Ärzte in großer Zahl aus dem Ausland anwerben.“ In diesem Zusammenhang erneuerte der Ärztekammer-Präsident seine Forderung, die Anzahl der Studienplätze im Fach Humanmedizin auch in Rheinland-Pfalz um gut zehn Prozent zu erhöhen.
Studierende ohne Einserschnitt müssen derzeit bis zu siebeneinhalb Jahre auf einen Medizinstudienplatz warten. Ärztekammer-Präsident Matheis: „Es ist ein Unding, dass selbst mit einem Abi-Schnitt von 1,2 kein Medizinstudienplatz mehr sicher zu bekommen ist.“