Die Tarifeinigung sieht eine lineare Steigerung der Ärztegehälter in zwei Schritten vor: Rückwirkend zum 1. Juli 2017 werden die Entgelte um 2,35 Prozent erhöht, ab 1. Juli 2018 erfolgt eine Steigerung um weitere 2,8 Prozent. Zudem erhöht sich der Einsatzzuschlag für jeden Einsatz im Rettungsdienst auf 28 Euro. Die Laufzeit der gesamten Regelung endet am 30. September 2019.
Weiterhin wurde sich auf eine Regelung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verständigt. Die Überlassungsfrist kann über den gesetzlichen Rahmen von 18 Monaten hinaus verlängert werden, wenn dies auf Wunsch des Arztes, z.B. zum Zwecke einer weiterbildungsbedingten Abstellung an ein anderes Krankenhaus, erfolgt.
Durch die Vereinbarung zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz wird sichergestellt, dass sowohl der Marburger Bund als auch die Gewerkschaft ver.di weiterhin nicht nur eigenständig Tarifverträge mit dem Unfallkrankenhaus Berlin schließen können, sondern diese auch angewendet werden können. Das Unfallkrankenhaus Berlin verpflichtet sich, dass in Tarifverträgen mit ver.di wirkungsgleiche korrespondierende Regelungen getroffen werden. Die Verhandlungspartner werden darüber hinaus keinen Antrag auf Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb stellen.
Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmungen beider Verhandlungspartner.
Ihr Marburger Bund
Landesverband Berlin/Brandenburg e.V.