Alle ordentlichen, berufstätigen Mitgliedern bietet der MB Bayern als einer der wenigen Landesverbände im Rahmen eines Gruppenvertrage eine Berufs-Straf-Rechtsschutzversicherung bei der ROLAND, die höhere Leistungen als die sonst üblichen vorsieht. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen decken in der Regel nur eine Erstattung in Höhe der Gebührenordnung für Strafverteidiger ab. Ziel einer vernünftigen Rechtsschutzversicherung sollte es aber sein, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen qualifizierten, in ärztlichen Fragen versierten, anwaltlichen Berater im Ermittlungsverfahren an die Seite zu stellen. Oft lassen sich dadurch Anklageerhebungen oder förmliche Eröffnung des Strafverfahrens bereits im Vorfeld verhindern.