• Arbeitsrechtliche Mythen auf dem Prüfstand

    Rückblick auf die Bezirksversammlung Hannover
    08.Februar 2018
    Hannover
    Bei der Bezirksversammlung Hannover stand im Dezember der arbeitsrechtliche Erfahrungsaustausch im Vordergrund. Der Bezirksvorsitzende Johannes Neimann blickte in Anwesenheit des Landesvorsitzenden Hans Martin Wollenberg kurz auf das vergangene Jahr zurück. Geschäftsführer Sven De Noni räumte mit dem Gerücht auf, Arbeitnehmer müssten in Ihrer Freizeit – einem Rufdienst gleich – erreichbar sein und bei Bedarf einspringen.
    Johannes Neimann
    Johannes Neimann

    Besonderes Augenmerk richtete Johannes Neimann auf die aus dem Bezirk vorbereiteten Beschlüsse der Bundes-Hauptversammlung zur Reduktion der Wochenarbeitszeit sowie zu kalendarisch bestimmbaren Ausgleichszeiträumen. Diese seien auch mit Blick auf die bevorstehenden Betriebsratswahlen und die VKA-Tarifrunde 2019 von besonderer Bedeutung. Im weiteren Verlauf verschmolz der arbeitsrechtliche Impuls des Geschäftsführers Sven De Noni mit der intensiven Diskussion. Anlass für Heiterkeit boten dabei insbesondere die geschilderten, teils skurril-kreativen Versuche vieler Arbeitgeber, vertragliche, tarifliche oder gar gesetzliche Schutzvorschriften zu umgehen – bei meist eindeutiger Rechtslage.

    Frei ist frei

    Sven De Noni räumte mit dem Gerücht auf, Arbeitnehmer müssten in Ihrer Freizeit – einem Rufdienst gleich – erreichbar sein und bei Bedarf einspringen. Tatsächlich ist der Personalausfall regelmäßig kein Notfall im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, der eine einseitige Änderung des Dienstplanes durch den Arbeitgeber erlaubt. Änderungen unterliegen selbstverständlich auch der betrieblichen Mitbestimmung – also der Zustimmung von Betriebsrat bzw. Mitarbeitervertretung.

    Auch müssen nicht die Arbeitnehmer etwaige Personalausfälle kompensieren und so das betriebswirtschaftliche Risiko – des Arbeitgebers! – tragen, machte De Noni deutlich. Kann ein Dienstplan mit dem vorhandenen Personal nicht gesetz- bzw. tarifkonform gestaltet werden, müssen vielmehr die Arbeitgeber z.B. durch Einsatz von Honorarkräften, Springerpools, notfalls durch Reduktion des Serviceangebots, dieses Problem lösen.

    Ärzte in die Betriebsräte

    Schwierigkeiten sahen alle Beteiligten bei der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit. Eine Überschreitung sei oft nicht nachzuweisen, weil der Ausgleichszeitraum nicht bestimmbar ist. Dem begegnen zwar langfristig die eingangs genannten Beschlüsse. Kurzfristig lassen sich diese Zeiträume aber schneller und einfacher innerbetrieblich lösen. Das erfordert ärztliche Betriebsräte bzw. Mitarbeitervertreter vor Ort. Johannes Neimann appellierte daher an alle Mitglieder, für Sitze in den Mitbestimmungsgremien zu kandidieren. Die Geschäftsstelle steht Interessierten für Rückfragen und konkrete Unterstützung zur Verfügung.

    Ende 2018 stehen turnusgemäß die Wahlen eines neuen Bezirksvorstandes an. Interessierte können sich gerne auch schon im laufenden Jahr einbringen.

    Kontakt Johannes Neimann: bezirk.hannover@mb-niedersachsen.de