Besonderes Augenmerk richtete Johannes Neimann auf die aus dem Bezirk vorbereiteten Beschlüsse der Bundes-Hauptversammlung zur Reduktion der Wochenarbeitszeit sowie zu kalendarisch bestimmbaren Ausgleichszeiträumen. Diese seien auch mit Blick auf die bevorstehenden Betriebsratswahlen und die VKA-Tarifrunde 2019 von besonderer Bedeutung. Im weiteren Verlauf verschmolz der arbeitsrechtliche Impuls des Geschäftsführers Sven De Noni mit der intensiven Diskussion. Anlass für Heiterkeit boten dabei insbesondere die geschilderten, teils skurril-kreativen Versuche vieler Arbeitgeber, vertragliche, tarifliche oder gar gesetzliche Schutzvorschriften zu umgehen – bei meist eindeutiger Rechtslage.
Frei ist frei
Sven De Noni räumte mit dem Gerücht auf, Arbeitnehmer müssten in Ihrer Freizeit – einem Rufdienst gleich – erreichbar sein und bei Bedarf einspringen. Tatsächlich ist der Personalausfall regelmäßig kein Notfall im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, der eine einseitige Änderung des Dienstplanes durch den Arbeitgeber erlaubt. Änderungen unterliegen selbstverständlich auch der betrieblichen Mitbestimmung – also der Zustimmung von Betriebsrat bzw. Mitarbeitervertretung.
Auch müssen nicht die Arbeitnehmer etwaige Personalausfälle kompensieren und so das betriebswirtschaftliche Risiko – des Arbeitgebers! – tragen, machte De Noni deutlich. Kann ein Dienstplan mit dem vorhandenen Personal nicht gesetz- bzw. tarifkonform gestaltet werden, müssen vielmehr die Arbeitgeber z.B. durch Einsatz von Honorarkräften, Springerpools, notfalls durch Reduktion des Serviceangebots, dieses Problem lösen.
Ärzte in die Betriebsräte
Schwierigkeiten sahen alle Beteiligten bei der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit. Eine Überschreitung sei oft nicht nachzuweisen, weil der Ausgleichszeitraum nicht bestimmbar ist. Dem begegnen zwar langfristig die eingangs genannten Beschlüsse. Kurzfristig lassen sich diese Zeiträume aber schneller und einfacher innerbetrieblich lösen. Das erfordert ärztliche Betriebsräte bzw. Mitarbeitervertreter vor Ort. Johannes Neimann appellierte daher an alle Mitglieder, für Sitze in den Mitbestimmungsgremien zu kandidieren. Die Geschäftsstelle steht Interessierten für Rückfragen und konkrete Unterstützung zur Verfügung.
Ende 2018 stehen turnusgemäß die Wahlen eines neuen Bezirksvorstandes an. Interessierte können sich gerne auch schon im laufenden Jahr einbringen.
Kontakt Johannes Neimann: bezirk.hannover@mb-niedersachsen.de