„Wir wollen, dass die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz höchste Qualität einerseits und eine gute, patienten- und bedarfsgerechte Erreichbarkeit der stationären Versorgung andererseits gewährleisten können. Mit der Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes schaffen wir deshalb die Grundlage, zu entscheiden, welche planungsrelevanten Qualitätsindikatoren Bestandteil der Krankenhausplanung werden“, begründete Ministerin Bätzing-Lichtenthäler.
In den Mittelpunkt der Planungen sollen Aspekte der Qualitätssicherung und -optimierung zukünftig noch stärker als bisher schon gestellt werden. Grundlage dafür sind mit dem Krankenhausstrukturgesetz 2016 in Kraft getretene Neuregelungen, die bundesweiten wie länderspezifischen Qualitätsvorgaben eine neue rechtliche Verbindlichkeit verleihen.
„Für mich als Gesundheitsministerin kommt es in erster Linie darauf an, die sogenannten planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, die auf Bundesebene vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen werden, nicht automatisch, sondern erst nach einem transparenten Beratungsprozess in Rheinland-Pfalz in Kraft treten zu lassen“, erklärte Bätzing-Lichtenthäler.
„Um eventuelle Fehlentwicklungen in Fachgebieten oder eine Gefährdung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung in einer Region verhindern zu können, ist es entscheidend, dass wir in Rheinland-Pfalz die Planungshoheit in der Hand halten. Denn mit den Vorgaben des G-BA können erhebliche Konsequenzen verbunden sein für den Fall, dass Krankenhäuser oder Krankenhausabteilungen die Kriterien dauerhaft verfehlen, die der G-BA in der Zukunft beschließen wird“, so die Ministerin.
Deshalb wird im Landeskrankenhausgesetz verankert, dass das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium – nach vorherigem Bericht der Landesregierung im zuständigen Landtagsausschuss sowie unter Einbeziehung des rheinland-pfälzischen Ausschusses für Krankenhausplanung – entscheiden wird, welche planungsrelevanten Qualitätsindikatoren Bestandteil der Krankenhausplanung werden.
Zudem wird die Grundlage geschaffen, weitere, landeseigene Qualitätsanforderungen, wie beispielsweise Anzahl, Qualifikation und zeitlicher Umfang der Vorhaltung von ärztlichem oder pflegerischem Fachpersonal oder auch apparative Mindestausstattungen in bestimmten Versorgungsbereichen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall, zum Gegenstand der Krankenhausplanung zu machen und im Landeskrankenhausplan festzulegen. In der Altersmedizin und der Schlaganfallversorgung hat das Land bereits wichtige Impulse in den letzten Jahren gesetzt, die es nun gilt weiterzuentwickeln.
„Die Landesregierung trägt Verantwortung für eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen sowie qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, wollen wir diesen Weg gemeinsam mit unseren Partnern des Gesundheitswesens im Land einschlagen“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.