• Finger weg von der Pool-Regelung

    Aktueller Kommentar des Präsidenten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz - Dr. med. Günther Matheis
    14.März 2018
    Mainz
    Rheinland-Pfalz war in den 70er Jahren das erste Bundesland, das die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung in seinem Landeskrankenhausgesetz festgeschrieben hat. Rheinland-Pfalz hat damit bundesweit eine Vorbildfunktion inne und somit auch eine wichtige Signalwirkung für andere Länder. Zum Hintergrund: Der Krankenhausträger muss laut Gesetz bei der Einstellung sicherstellen, dass die liquidationsberechtigten Ärztinnen, Ärzte, Psychologischen Psychotherapeutinnen, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten von ihren Einnahmen aus der privatärztlichen Nebentätigkeit bestimmte Beträge an das Krankenhaus abgeben. Bei der anstehenden erneuten Novelle des Landeskrankenhausgesetzes wollen Gegner diese Regelung streichen.

    Diese Beiträge werden dann an die nachgeordneten ärztlichen und psychotherapeutischen Mitarbeiter weitergegeben. Diese finanzielle Abgabe errechnet sich laut Gesetz auf der Grundlage der jährlichen Bruttoeinnahmen aus den gesonderten Behandlungsverträgen im stationären Bereich und aus der ambulanten Tätigkeit. Davon wird noch ein Freibetrag abgezogen. Ferner sind die Kosten abzurechnen, die dem Krankenhaus für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material erstattet werden müssen. Wie sich der Freibetrag und die Kostenerstattung nun zeitgemäßer berechnen ließen, dafür haben wir Vorschläge. Darüber wollen wir reden. Nicht aber über die Streichung der Beteiligung.

    Doch genau dies wird in der gesundheitspolitischen Landschaft immer wieder gefordert. Auch jetzt bei der aktuellen Novelle des Landeskrankenhausgesetzes werden diese Stimmen wieder laut. Damit sind wir aber in keinster Weise einverstanden! Die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung ist schließlich ein zusätzlicher, attraktiver Weg, die qualitativ hochwertige Arbeit der Kolleginnen und Kollegen anzuerkennen.

    Natürlich muss auch ein Landeskrankenhausplan regelmäßig auf neuen Stand gebracht werden. Und es ist auch richtig, dabei landeseigene, planungsrelevante Qualitätsindikatoren einzubeziehen. Hierzu zählen auch Anzahl, Qualifikation und zeitlicher Umfang der Vorhaltung von ärztlichem oder pflegerischem Fachpersonal oder auch apparative Mindestausstattungen in bestimmten Versorgungsbereichen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall.

    Auch gilt es zu beachten, dass ein mögliches Spannungsverhältnis zwischen Qualitätsvorgaben des G-BA und der Versorgungssicherheit für die Bürger zu keinen Beeinträchtigungen führt. Das alles sollte eine Novelle berücksichtigen.
    Aber genauso wie Neuerungen für eine Gesetzesfortschreibung richtig sind, sind auch tradierte Regelungen aus früheren Jahren wichtig. Sie dürfen nicht einfach über Bord geworfen werden, nur weil eine Novelle scheinbar die Möglichkeit hierfür bietet.

    Die sogenannte Pool-Regelung steht schon seit längerem auf der Streich-Wunschliste so mancher Gegner. Und die Art und Weise, wie diese Regelung immer wieder in den Häusern interpretiert wird, bereitet uns Sorgen. Das haben wir auch immer wieder öffentlich kritisiert.

    Denn immer häufiger wurde und wird versucht, diese Gesetzesregelung zu umgehen. Immer mehr Chefärzte verlieren ihr persönliches Liquidationsrecht. Diese Leistungen rechnet das Krankenhaus mittlerweile im Namen des Arztes direkt mit dem Patienten ab. Bei der letzten Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes wurde deshalb auch vom Land dankenswerterweise ein Absatz ins Gesetz eingefügt, wonach auch bei einer Ausübung des Liquidationsrechts durch das Krankenhaus die ärztlichen und psychotherapeutischen Mitarbeiter an diesen Einnahmen zu beteiligen sind.

    Nun steht eine erneute Novelle des Landeskrankenhausgesetzes an, und wir hoffen sehr, dass das Ministerium bei der Pool-Regelung weiterhin seine schützende Hand darüber hält. Schließlich ist die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung eine wichtige Art der Wertschätzung und hilft somit auch, Ärztinnen und Ärzte länger an das eigene Haus zu binden. Und genau das ist in Zeiten, in denen Ärztinnen und Ärzte gesucht werden, ein wichtiger Standortfaktor.