Eine direkte Auswirkung auf die Patientenversorgung in Rheinland-Pfalz ergibt ferner sich, da viele dieser Standorte, z. B. auch durch die Notarztgestellung, ein unerlässlicher Bestandteil der flächendeckenden Notfallversorgung sind. Zudem werde in die Hoheit des Landes in der Krankenhausplanung massiv eingegriffen“, unterstreicht Bernd Decker.
„Es ist zudem zu erwarten, dass die Krankenkassen generell die Leistungsberechtigung von Notfällen in den nicht mehr an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäusern in Frage stellen. Diese Krankenhäuser verlieren damit auch einen wesentlichen Teil der bisher qualitativ hochwertig behandelnden Patientinnen und Patienten, so dass sich die wirtschaftliche Situation dieser Krankenhäuser zu Lasten der gesamten Patientenversorgung weiter verschärft. Vollkommen unklar ist derzeit auch, ob die verbleibenden 27 Krankenhausstandorte mit Teilnahmeberechtigung an der Notfallversorgung überhaupt in der Lage sind, diese zusätzlichen Patienten zur versorgen.
Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz plant derzeit die Aufstellung eines neuen Krankenhausplanes. Sofern der G-BA in der für den April 2018 geplanten Beschlussfassung den Vorstellungen des GKV-SV folgt, wären massive - derzeit noch nicht abschätzbare - Auswirkungen auf die Krankenhausplanung zu befürchten. Der Vorstandsvorsitzende der KGRP appelliert daher an die Landesregierung, diese für die notfallmäßige Versorgung der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz riskanten Pläne des G-BA zu stoppen, bis eine valide Folgenabschätzung für das Land Rheinland-Pfalz vorliegt.