• Wo bleiben meine Überstunden?

    Arbeitszeitdokumentation KRH
    28.März 2018
    Hannover
    Der Marburger Bund Niedersachsen hat Mitteilungen seiner Mitglieder zum Anlass genommen, die Arbeitszeitdokumentation in den Häusern der KRH auf den Prüfstand zu stellen.

    Insbesondere die Frage, wie die unterschiedlichen Arten von Arbeitszeit, z.B. Bereitschaftsdienststunden, Überstunden und Mehrarbeit abgebildet werden, steht dabei im Fokus.

    Dokumentation ist nicht gleich Dokumentation

    Nach unseren Informationen wird an fast allen Standorten der KRH die Arbeitszeit elektronisch erfasst. Das ist im Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) auch so vorgeschrieben.

    Trotzdem sehen sich viele Mitarbeiter des Ärztlichen Dienstes in der KRH dem Phänomen ausgesetzt, dass die spürbar gestiegene Belastung und Arbeitsverdichtung sich nicht oder kaum in der Zahl der geleisteten Überstunden wiederfindet. Die Ursache hierfür liegt in der Saldierung der unterschiedlichen Arbeitszeiten in der betrieblichen Zeiterfassung. Diese erfasst sämtliche Formen der Arbeitsleistung ohne weitere Differenzierung und verrechnet sie im Sinne einer Soll- und Haben-Buchung miteinander.

    Ein derartiges Vorgehen sieht der TV-Ärzte/VKA nicht vor!

    Verrechnung von Stunden ist unzulässig

    Insbesondere die Verrechnung von Überstunden und Bereitschaftsdienststunden ist problematisch.In Dienstmodellen mit hohem Bereitschaftsdienstanteil kann es rein rechnerisch zu negativen Stundensalden kommen. Diese entstehen allerdings nicht, weil Sie zu wenig gearbeitet haben, sondern weil der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, im Frei nach Dienst Freizeitausgleich für die Bereitschaftsdienste zu gewähren. Bei einer hohen Zahl an Bereitschaftsdienststunden kann so, im Verhältnis zur Regelarbeitszeit, ein negatives Stundensaldo entstehen.

    Es ist Organisationsaufgabe des Arbeitgebers, die von Ihnen vertraglich geschuldete Regelarbeitszeit tatsächlich zu verplanen und einzufordern. Tut der Arbeitgeber das nicht, dürfen sogenannte „Minusstunden“ nicht zu Ihren Lasten gehen.

    Unmittelbare finanzielle Nachteile

    Die Saldierung von Überstunden mit sogenannte „Minusstunden“ führt nicht nur zu einem Verlust des Freizeit- bzw. Geldgegenwerts der Überstunden, sondern auch zum Verlust des auf die Überstunden entfallenden Zeitzuschlags. Und das ohne rechtliche Grundlage in Gesetzen oder dem Tarifvertrag!

    Wir tun etwas

    Der Marburger Bund Niedersachsen nimmt diese Situation sehr ernst und hat die KRH schriftlich aufgefordert, Transparenz hinsichtlich der Zeiterfassungssysteme zu schaffen. Wir erwarten zeitnah eine Antwort und werden dann das Weitere veranlassen.

    Unser Ziel ist es, dass Sie für Ihre Arbeitszeit auch den Ihnen zustehenden Ausgleich erhalten!