• Kirchen sind gefordert, Kriterien des EuGH zu erfüllen

    Pressemitteilung
    Pressemitteilung
    17.April 2018
    Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, weil es Klarheit bringt, dass die Kirchen im Streitfall gegenüber den Gerichten sehr genau darzulegen haben, warum die Religionszugehörigkeit tatsächlich eine zu rechtfertigende berufliche Anforderung sein soll.

    Pauschale Zurückweisungen von Arbeitnehmern laufen künftig Gefahr, vor Gericht keinen Bestand mehr zu haben. Die Kirchen sind gefordert, den vom EuGH aufgestellten Kriterien in vollem Umfang Rechnung zu tragen.

    Zukünftig muss sich das angerufene weltliche Gericht vergewissern, dass die in der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie für die Abwägung der gegebenenfalls widerstreitenden Rechte genannten Kriterien im konkreten Fall erfüllt sind. Es liegt nicht mehr in der Hand der Kirchen, nach Gusto zu entscheiden. Die Aussicht von Beschäftigten, dass unbegründete Entscheidungen in Zukunft von weltlichen  Gerichten widerrufen werden, ist durch das Urteil des EuGH gestiegen. Insofern kann das Urteil auch für Ärztinnen und Ärzte, die sich um eine Anstellung in kirchlichen Krankenhäusern bemühen, Relevanz entfalten.

    Wir werden die noch ausstehende ausführliche Urteilsbegründung sorgfältig analysieren und sehen der weiteren juristischen Klärung mit großer Spannung entgegen.