„Die gefährlichen G-BA-Pläne unterlaufen die gesetzlich verbriefte Hoheit der Bundesländer bei der Krankenhausplanung. Die Bundesländer müssen die flächendeckende stationäre Notfallversorgung für die Bevölkerung sicherstellen.“ Schon Mitte März hatten die Vorsitzenden der 26 MB-Bezirke in NRW und RLP davor gewarnt, dass der G-BA beabsichtigt, die gesetzlich verbriefte Hoheit der Länder für die Krankenhausplanung zu unterwandern.
„Wenn in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz künftig womöglich jedes zweite Krankenhaus für die stationäre Notfallbehandlung keine zusätzliche Bezahlung mehr erhält, ist zwangsläufig die gewohnte flächendeckende Versorgung von Notfällen durch diese neuen G-BA-Vorgaben stark gefährdet“, unterstreicht Gehle.
„Die neuen G-BA-Vorgaben werden letztendlich zur Schließung vor allem kleinere Kliniken im ländlichen Raum führen. Sinnvoller wäre es, die betroffenen Krankenhäuser kurzfristig und gezielt mit zusätzlichen Investitionsmitteln der Länder in die Lage zu versetzen, die Vorgaben des G-BA-Beschlusses zu erfüllen“, fordert Hans Gehle. „Wir brauchen ein Investitionsprogramm, aber kein Programm zur Schließung von Klinik.“
„Patienten suchen in Notfällen als erstes einen kompetenten Arzt. Die Fachärztliche Versorgung wird in Krankenhäusern aber nur durch Rufdienste sichergestellt. „Die vorgesehenen Änderungen des Rufdienstes in einen Bereitschaftsdienst durch die Zeitvorgabe von 30 Minuten bis zu Aufnahme der Behandlung durch einen Facharzt erfordert doppelt so viele Ärzte wie derzeit“, so Hans Gehle weiter. „Wir nehmen eine weitere Erhöhung der Belastung der von Ihm vertretenen Fach- und Oberärzte nicht hin. Sie sichern an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr die fachärztliche Behandlung.“
Obendrein fehlen ambulante Strukturen, die die drohenden stationären Lücken auffangen könnten. „Die Belastung der niedergelassenen Ärzte ist mit Zustimmung der Politik in den letzten Jahren durch den Aufbau neuer zentraler ambulanter Notfallstrukturen deutlich gesenkt worden. Spezialfachärztliche Versorgung ist außerhalb der Öffnungszeiten ambulant gar nicht zu erreichen“, bilanziert Gehle.
„Jetzt stattdessen zu verlangen, dass ein Facharzt zehn Tage und mehr im Krankenhaus schlafen und seine Gesundheit und das Familienleben riskieren soll, mündet zwangsläufig in Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und geltende Tarifverträge.“
Klarzustellen sei auch: „Zweifelsfrei sind alle Krankenhäuser verpflichtet, Notfall-Patienten unabhängig von den G-BA-Vorgaben zu versorgen, auch dann, wenn sie nach den neuen G-BA-Vorgaben dafür nicht bezahlt werden sollten“, erinnert Dr. Hans Gehle.