- Abschluss eigenständiger arztspezifischer Tarifverträge, um der speziellen Arbeitssituation der Ärztinnen und Ärzte Rechnung zu tragen.
- Grundsätzliche Neubewertung der Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit durch zahlreiche Gerichtsverfahren und durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall eines Marburger Bund-Mitgliedes.
- Auszahlung etlicher Millionen Euro widerrechtlich vorenthaltener Bereitschaftsdienst- und Überstundenvergütungen an angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte.
- Maßgeblicher Einsatz für die Abschaffung der „Arzt im Praktikum"-Phase.
- Erhalt der Niederlassungsfreiheit als Kassenarzt mit der vom Marburger Bund erstrittenen so genannten „Kassenarzt-Entscheidung" vor dem Bundesverfassungsgericht 1960.
- Angleichung der Beschäftigungsbedingungen in karitativen Krankenhäusern und Privatkliniken an die des öffentlichen Dienstes.
- Anerkennung der Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer.
- Abschluss des Bundes-Angestelltentarifvertrages (Ost) für die neuen Bundesländer mit Gültigkeit bis zu den ersten Abschlüssen eigenständiger arztspezifischer Tarifverträge im Jahr 2006.